Schweinfurter Scharfrichter und Kriminalfälle im 16.-18. Jahrhundert

Der erste bisher als Beruf nachgewiesene Scharfrichter, auch Nachrichter genannt, amtierte 1273 in Ulm. Der Berufsstand breitete sich rasch aus und im 16./17. Jahrundert gab es kaum eine Stadt ohne Scharfrichter. Seine Tätigkeit gehört zu den „unehrlichen“ Berufen mit der Folge, dass er zumeist von der Gesellschaft ausgeschlossen wurde und er und oft auch seine Kinder „ehrliche“ Berufe nicht ergreifen durfte. Für seine Arbeit wurde er bezahlt, von einigen wenigen wird sogar berichtet, dass sie reich wurden. Meist mußten sie sich aber durch die Übernahme der Abdeckerei von toten Tieren, der Reinigung des Abtritts und von Abfallgruben, dem Abschneiden und Bestatten von Selbstmörden oder der Aufsicht über die Prostituierten etwas hinzu verdienen.

 

Angelernt wurde der Scharfrichter meist durch männliche Vorfahren und durch die Einweisung älterer Scharfrichter in Nachbarstädten. Als Meisterprobe mußte er eine Enthauptung mit dem Schwert auf dem „Rabenstein“, einem gemauerten Galgensockel, durchführen. Eine Verordnung von 1729 schreibt vor, dass „kein Halb-Meister oder Abdecker, bey fiscalischer Strafe mit dem Schwerd richten, noch Torturen vollziehen, oder vor sich eigenmächtig andere Executiones vollstrecken soll.“ Er soll „auf Erfordern anderer Scharfrichter, die Halb-Meister mit ihren Knechten ihnen zu assistieren schuldig sein, sodaß hinführo kein Halb-Meister oder Abdecker sich unterstehen soll, scharfrichterliche Executiones zu verrichten, sondern daß dazu allein rechte Scharf- und Nachrichter genommen werden sollen. ... Keinem Scharfrichter ist erlaubt, andere Mittel der Peinigung als gebräuchlicher sich zu bedienen.“

Zu seinen Aufgaben gehörte das Entlocken von Geständnissen durch gesetzeskonform angewendete Folter, dabei mußte er aufgrund seiner medizinischen Kenntnisse, manche waren auch als Heiler für Mensch und Tier tätig, abschätzen können, wie viel Torturen der Delinquent nach auszuhalten vermochte.

 

Für die Durchführung von Folter und Strafmaßnahmen gab es detailierte Anweisungen, so in Gabriel Nicolaus Raspe, Des klugen Beamten auserlesener Kriminal-Process ..., 1766, ab Seite 601 („Kurzer Bericht, wie eigentlich bey der Tortur in einigen Landen verfahren wird, und was für Instrumente dabey gebrauchet, und wie dieselben applicret werden.“), weiter ab Seite 613 („Von denen Lebens-Strafen“ mit den ausführlichen Beschreibungen „Enthauptung mit dem Schwerdt, Enthauptung mit dem Beil, Das Hencken am Galgen, Das Stranguliren, Das Rädern, Das Säcken oder Erträncken, Das Lebendig-Begraben, Das Verbrennen auf dem Scheiter-Haufen, Das Viertheilen, Die Schleifung zur Fehm- oder Gerichtsstätte, Das Zerreissen eines menschlichen Cörpers durch vier Pferde, Die Flechtung des Cörpers auf ein Rad, Das Reissen mit glühenden Zangen, Das Spiessen, Das Arquebousiren oder Erschiessen, Das Schmieden auf einen Hirsch“), sowie ab Seite 623 („Von denen Leibes-Strafen“ mit den ausführlichen Beschreibungen „Von dem Staupbesen, Die Abhauung einer Hand, Das Nasen- und Ohren-Abschneiden, Die Ruthen-Züchtigung, oder Stock-Schilling, Die Spitz-Ruthen, oder das Gassen-Laufen, Das Prügeln, Das Schlagen mit dem nassen Seil, Die Galeeren-Strafe, Das Brandmarcken, Strafe des Festungs-Baues, Strafe des Zuchthauses, Der Pranger, Hals-Eisen oder Staup-Säule, Die Landes-Verweisung“). Die große Anzahl und der Grad der Detaillierung verbietet hier eine Wiedergabe, das Buch ist bei Google les- und downloadbar.

 

Hier nun eine Zusammenstellung bisher namentlich bekannter Schweinfurter Scharfrichter und einiger Fälle, in denen eine Lebens- oder Leibesstrafe vollzogen wurde.

 

 

Unbekannter Scharfrichter

 

1553: „... ward der Galgen am Sudelplatz eilends uffgericht, da jetzt die Fleischbenck noch stehen, und alßbald ein armer Mann von Gernach, so freund Alhier hatt, unschuldiger weiß daran gehengt; auch wurden zween Arme Menschen, der eine unter Clauß von Egloffstein, ein Hirt gewesen, ganz alber, so von seinen Junckern, die Arckeley (Artillerie) alhier anzuzünten, abgefertigt und beyde lebendig gevierttelt, Im Kurzen hernach seynd noch zween andere gevierttelt worden.“

 

 

Hans Berger, 23.09.1565 – 28.07.1567

 

Vor seiner Tätigkeit in Schweinfurt war in in Coburg im Dienst, aber schon 14 Jahre lang aushilfsweise in Schweinfurt tätig. Er schied auf eigenen Wunsch aus dem Dienst.

 

04.12.1566: der Dieb Bastian Bluemer von Reppertshausen wurde gehängt.

14.12.1566: die Diebin Anna Pfisterin von Dettelbach wurde ersäuft.

09.06.1567: „entwischte aus Nachläßigkeit und Verwahrlosung eines Weibes ein Schwein aus dem Hause, lief auf ein Kind, das auf der Gasse war, und einer Zimmermännin gehörte, los, fraß demselben ein Ohr ab und beschädigte es auch stark an einer Hand. Das Schwein wurde dem Nachrichter, um es wegzuschaffen, übergeben. Der führte es, ohne allen Befehl auf den Schindrasen, und henkte es, der Stadt zur Schande, öffentlich auf; machte sich aber zugleich aus dem Staube, und ließ nichts mehr von sich hören und sehen. Sein Trinkgeld würde auch nicht gut ausgefallen sein.“

 

 

Friedrich Reutter, 09.12.1567 – xx.02.1582

 

Er leistete am 09.12.1567 seinen Diensteid und starb im Februar 1582. Von ihm ist aktenkundig, dass er einmal eine Woche lang mit Genehmigung des Rats verreist war und man ihm, da eine Tortur deshalb warten mußte, für diese Woche keinen Lohn zahlte. Seine Witwe wurde noch 10 Wochen mit Reinigungarbeiten beschäftigt.

 

29.11.1568: der Bäcker Michael Rolich, der den Schweinfurter Bürger und Bäcker Lorenz Mergenthal am 24.11.1568 entleibt hatte, wurde hingerichtet.

17.06.1569: der Würzburger Nachrichter wurde in Schweinfurt hingerichtet, er hatte auf öffentlicher Landstraße Bürger bedroht und sogar nach einem geschossen.

13.08.1572: der Straßenräuber Urba, der sechs Morde begangen hatte, wurde mit glühenden Zangen gerissen und gerädert.

11.02.1587: Peter Helferich ermordete den „Hanns Feilstein, Bayboten dahier, ohne alle Ursache. Der Mörder machte sich Nachts heimlich über die (Stadt)Mauer hinaus, blieb aber in dem Bache, dessen Oberfläche gefroren war, stecken, und einige Tage nachher fand man ihn daselbst todt.“ Nicht immer mußte der Scharfrichter zur Ahndung eines Frevels bemüht werden!

 

 

Martin Schrauttner, 1589

 

Er wurde als Nachrichter vorgesehen, aber letztlich nur für ein paar Wochen bezahlt.

 

 

Claus Reutter, 1589 – xx.03.1617

 

Er legte am 08.01.1590 seinen Diensteid ab und stand fast 30 Jahren im Dienst der Stadt, bis er im März 1617 starb. Als er zu Beginn seiner Amtszeit einmal über die Stadtmauer hinunterfiel und wegen der Verletzungen arbeitsunfähig war, wurde ihm für die Zeit seiner Erkrankung kein Lohn gezahlt. Seine erste Probe war am 25.02.1591, der Name des Delinquenten ist nicht mehr bekannt.

 

08.09.1602: der Schneider Stephan Gibel wurde beim Wein vom Bader Michael Hager „um einer geringen Ursache willen mit einem Messer derart verwundet, daß er am 18. darauf starb.“ Der Täter flüchtete, wurde durch ausgesandte Boten aber in Wiesenbronn ertappt und „geschlossen hieher geführet.“

09.04.1606: der Sodomit Georg Wüst von Waiboldshausen wurde lebendig verbrannt.

28.05.1606: Georg Endres, Mauerer von Sennfeld, wurde mit glühenden Zangen gerissen und ihm danach vor dem Spitaltor der Kopf abgeschlagen. Er hatte sein erstgeborenes Kind erstickt und dann vergraben.

10.09.1610: in Sennfeld brannten 42 Gebäude ab, die Brandstifterin wurde ergriffen und ihr der Kopf abgehauen.

23.09.1611: der Schneider Hanß Haßler wurde wegen Diebstahl gehenkt, sein vorheriger Selbstmordversuch im Gefängnis gelang ihm nicht.

15.05.1615: Caspar Leutner aus Gefrees bei Bayreuth wurde gerädert, weil er einen Fuhrmann im Maßbacher Wald ermordete.

Im Jahre 1616 verließ der Nadler und Salzmesser Lorenz Knies heimlich die Stadt weil man ihn der Hexerei beschuldigte. Man „ertappte ihn in Hammelburg und führte ihn auf einen Karren geschmiedet“ zurück, „die Unkosten beliefen sich auf 150 Gulden“. Er wurde am 22.11.1616, zusammen mit einer Bürgersfrau genannt „die Strohschneiderin“ auf der Haardt wegen Hexerei verbrannt. Eine dritte, eines Bäckers Frau, die ebenfalls in diese Sache verwickelt war, starb am Vorabend im Gefängnis. Weitere haben sich danach in Gerolzhofen als Hexen bekannt und kamen in die Inquisition. „Weil immer eine Hexe die andere verrieth, so wurden ihrer viele verbrannt ... 600 kamen in Gerolzhofen, 64 in Oberschwarzach und Schwarzenau auf dem Scheiterhaufen um.“

 

 

Hans Peter Hirschfeld, 1601

 

Er wird nur bei Fritz Treichel genannt und war möglicherweise nur aushilfsweise tätig.

 

 

Michael Scherer, 28.03.1617 – 22.05.1625

 

Er begann seine Arbeit am 28.03.1617, legte seinen Diensteid aber erst am 28.11.1617 ab, er schied am 22.05.1625 aus.

 

Im Jahre 1624 wurde der Manger David Gerlach „von seinem Gesellen mit einer sogenannten Mistpatsche geschlagen, daß er bald darauf starb.“ Über den Übeltäter ist nichts weiter bekannt.

 

 

Lorentz Meßmann, 31.03.1626 – xx.03.1637

 

Er bewarb sich am 22.03.1626 um eine Anstellung und wurde am 31.03.1626 eingestellt, an diesem Tag tat er auch zum ersten Mal seine „Pflicht“. Er verstarb im März 1637.

 

10.12.1628: „der böse Mensch“ Stephan Sauerbrey, auch Schifters Stephan genannt, ein alter Bürger, der „als Zeugwärter viel Pulver, Bley und andere Sachen aus dem Zeughaus entwendet und verkauft“ hatte, wurde auf der Haardt verbrannt. „Sauerbray, der wohl einsahe, das er der Starfe nicht engehen konnte weil sein Diebstahl überk urz oder lang doch einmal an den Tag kommen würde, faßte den ihm vom leidigen Satan eingegebenen Entschluß ... das Zeughaus in die Luft zu sprengen. Zu dem Ende hing er eine glühende Lunte durch einen Fensterladen, den er geöffnet hatte, über das darin stehende Pulver.“ Zum Glück konnte der Anschlag entdeckt und vereitelt werden.

03.03.1630: Georg Tauber und Anna Hofmännin von Nürnberg wurden wegen des wiederholten Ehebruchs mit dem Schwert gerichtet.

Im Oktober 1630 erschlug der Häcker Hanns Schmidt seine Frau mit einer Haue, nachdem sie ihm vorher zwei Stiche mit dem Messer beigebracht hatte. Hanns entkam über die Stadtmauer und nahm Kriegsdienste bei den schwedischen Truppen Gustav Adolphs an.

05.03.1631: man schnitt einem Marktdieb das rechte Ohr ab, bestrafte ihn danach mit dem Staupbesen und verwies ihn des Landes.

15.03.1631: ein namentlich nicht genannter Dieb wurde gehängt.

28.06.1633: drei Mörder, Hanns Werner Haas, der Wirt Peter Schütz, auch Wind-Peter genannt, und „der Gemeinde Schmidt“, alle von Hesselbach, wurden wie folgt gerichtet: „Haas, als der vornehmste, der 20 begangene Mordthaten eingestanden hatte, wurde vor dem Rathhause, nach verlesenem Urtheile, auf eine Schleife gesezt und zweymal mit glühenden Zangen gerissen, dann durch die Stadt bis vor das Oberthor geschleift, und wider zweymal gezwickt, vo da führte man ihn, mit seinen 2 mitgesellen, auf die Haardt, wo ihn der Nachrichter wieder zwey Griffe gegeben hatte. Jetzt wurde er auf die Brechen gelegt und von unten hinauf gerädert. Der 2. welcher 9 Todschläge begangen und eingestanden hatte, wurde auch von unten hinauf geradbrecht; dem 3. aber, von welchem 7 Menschen umgebracht worden waren; hatte man aus Gnade von oben herein zu Todte mit dem Rade gestossen. Ihre 3 Leichname wurden auf 3 verschiedenen Strassen, nämlich Haas auf dem Wege nach Hesselbach, der Wirth auf dem Wege nach Maibach und der Schmied auf der Strasse nach Würzburg underhalb des Dorfes Berg auf das Rad geflochten.“

22.09.1634: ein Korporal der Stadtkompanie, gebürtig aus Volkach, der fahnenflüchtig war, wurde von Gochsheimer Bürgern gefangen, wieder zurückgebracht und am 23.09.1634 auf dem Schweinfurter Markt gehängt.

19.12.1634: auf offenem Markt wurde über drei Soldaten vom kaiserlich Oberst Kehrausischen Regiment standrechtlich geurteilt. Sie hatten die 60-jährige Ehefrau des Nicolaus Geißler „genothzüchtigt, und auch sonst schlechte Handlungen ausgeübt. Zwei sollten enthauptet und dem dritten die Hand mit dem Beil abgehauen werden. Etliche Officiere baten im Namen der Verurtheilten den Schweinfurter Rath, er möchte doch eine Fürbitte einlegen, damit die Strafe gemildert oder gar erlassen würde. Der Rath fand, dieses zu thun, bedenklich und gegen die Bürgerschaft unverantwortlich, lehnte also dieses Begehren ab, und übergab die groben Missetäter der Gerechtigkeit, worauf das Urtheli auch an ihnen vollstreckt wurde.“

06.10.1635: ein Soldat, der „eine Magd gewaltsam geschändet und sie noch dazu geschlagen hatte“, wurde enthauptet.

22.01.1636: ein Soldat wurde enthauptet, der am 12.01.1636 den Schweinfurter Bürger und Schneider namens Hanns Bauer, von Aidhausen, erstochen hatte.

 

 

Hans Binder, 1637 – 1648

 

Er stammte aus Kitzingen und war vorher 12 Jahre lang in Coburg tätig. Er starb 1648, seine Witwe empfahl ihren Schwager Jörg Binder, der aber von seinem Dienstherrn Bammber nicht freigegeben wurde.

 

Ende 1637 wurde ein Furier der Leiischen Kompanie, ein geborener Schonunger, auf dem Markt enthauptet, sein Leichnam nach Schonungen gebracht und dort begraben. Er hatte auf der Straße Fuhrleute angegriffen und einen sogar erschossen.

12.05.1638: ein Soldat, der am 10. Mai eine Magd mit seinem Degen durchbohrt hatte, wurde am Ort seiner Missetat, der Zehentgasse, erschossen.

05.09.1638: der Schweinfurter Bürger, Häfner und Witwer Sebastian Sterzebach und die Bamberger Bürgerin Margareta Krummholzin wurden wegen Hurerei und Ehebruch enthauptet.

22.04.1639: sechs Soldaten der Schweinfurter Stadtgarnison desertierten, drei fing man wieder, der Rädelsführer wurde gehängt.

Ende Juli / Angfang August 1639 wurde ein desertierter Soldat der Stadtgarnison erschossen.

25.12.1639: der Weißbäcker und Wirt zur steinernen Brücke, Hanns Huter, wurde wegen eines Schreckenbergers (Münze im Wert von 14 Dreier) mit dem Degen mörderisch angefallen und so verwundet, dass er nach etlichen Tagen starb. Über eine Strafe ist nichts auffindbar.

19.04.1640: Bayerische Reiter ritten von der in Werneck stationierten Kompanie des Obersten Druckmüller bezecht zum Spitaltor hinaus und sahen beim Hanenbrünnlein ein 25-jähriges armes Mädchen von Westheim, welches dort Hopfen pflückte. Einer der Reiter ritt auf sie zu und wollte sie schänden. Das Mädchen, dem seine Ehre lieber war als sein Leben, floh in den Main. Der Reiter folgte ihm, bedrängte sie mit seinem Säbel, schleppte es heraus und schoß es durch den Kopf nachdem er es mehrmals überritten hatte. Der Täter „ritt seinen Cameraden nach, aber sein verdienter Lohn blieb nicht aus.“ Am 23.04.1640 wurde abends vor dem Torschluß ein in Werneck gebauter Galgen von vier Reitern angeliefert und an dem Ort des schändlichen Mordes aufgerichtet. Am 25. zwischen 12 und 1 Uhr mittags brachten 20 Reiter den Übeltäter von Werneck nach Schweinfurt, wo er sogleich an diesem Galgen gehängt wurde.

Im Jahre 1644, vielleicht auch schon früher, pflegte die Frau des Bürgers und Büttners Claus Esel ihre Mutter öfters zu schlagen. Bei einem neuen Wortwechsel, den Mutter und Tochter hatten, ergriff letztere einen Waschbläuel und schlug die Mutter damit mehrmals so sehr auf den Kopf, dass das Blut von allen Seiten herabfloß. Die Sache kam vor Gericht, der Stadtrat fällte folgendes Urteil: „Der Büttners Frau sollte auf dem Markte die rechte Hand abgehauen werden.“ Die große Fürbitte durch ihren Mann und 16 Bürger rettete ihr die Hand gerettet, das Urteil wurde dahingehend abgeändert, dass sie am 02.09.1644 mit der ihr angehängten Waschbläuel auf den Pranger gestellt, ihr dann ein Finger abgeschlagen und sie hierauf auf ewig der Stadt verwiesen wurde.

22.07.1646: auf Begehren des Besatzungskommandanten Lodron mußte der Scharfrichter alle Hunde totschlagen, die durch ihr Bellen zur Nachtzeit Lodron in seiner Ruhe störten.

 

Ergänzung des Betreibers dieser Website:

In der Chronik Mühlich und Hahn wird für das Jahr 1644 der Fall so geschildert:


Die Frau des hiesigen Bürgers und Büttnerts, Claus Esels, pflegte ihre Mutter öfter zu schlagen. Bei einem neuen Wortwechsel, den Mutter und Tochter jetzt wieder miteinander hatten, ergriff letztere einen Waschbläuel und schlug die Mutter mit demselben mehrmals so auf den Kopf, dass das Blut von allen Seiten herabfloss. Die Sache kam vor Gericht, und nach genauer Untersuchung fällte der Rat folgendes Urteil: " Der Büttners Frau sollte auf dem Markte von dem Scharfrichter die rechte Hand abgehausen werden."
Die große Fürbitte durch ihren Mann und 18 Bürger hatte ihr zwar die Hand gerettet, und das Urteil wurde dahin abgeändert: dass sie am 2. September mit dem ihr angehängten Waschbeutel auf den Pranger gestellt, ihr dann ein Finger abgeschlagen und sie hierauf auf ewig der Stadt verwiesen werden sollte, was dann auch wirklich vollzogen wurde. Es ist nicht erwähnt, ob der Finger vom Scharfrichter selbst abgetrennt wurde.

 

 

Matthäus (Matthias, Mathes) Wahl, 1648 – etwa 1660

 

Während eines Hexenprozesses forderte man seinen Onkel, Henker in Dreißigacker, Grafschaft Henneberg, zusätzlich an um zu erfahren, wie Hexenprozesse anderorts gehandhabt wurden.

 

Bemerkung: "Wahl" waren Glieder von großen Henkerssippen in Henneberg.

 

 

 

Heinrich Schoppmann, um 1654/55

 

Auch er wird nur bei Fritz Treichel erwähnt.

 

 

Matheur Sachs, etwa 1660 – 1667

 

Fritz Treichel gibt ihn, dort auch Matthäus Sachs (Sax) genannt, mit „um 1715“ an.

 

1666: Ein Bauerssohn aus Zeilitzheim, der in Oberlauringen gestohlen hatte, wurde mittels Strang gerichtet.

 

 

Hans Peter Hirschfeld, 1667 - ?

 

Er trat seinen Dienst 1667 an, 1671 wurde sein Vertrag vom Rat der Stadt verlängert, über sein Dienstende ist derzeit nichts bekannt.

 

11.02.1671: Verbrannt wurde „eine Hexe oder Zauberin auf der Hard, nachdem sie sich zu dem ihr angeschuldigten Verbrechen bekannt und im Gefängnisse gestorben.“

 

 

Veit Kerp, ? – 1668

 

Nur bei Fritz Treichel erwähnt.

 

 

Hanß Jörg Schmidt, um 1679

 

Er wird nur in der Stadtchronik von Hahn erwähnt. Von ihm wird dort bekannt, welche „Belohnung“ er zu bekommen hatte:

 

Von einer peinlichen Frage, gleich viel in welchem Grade

1 Schillinge

Eine Person zu verbrenne

4 Gulden

Eine Person zu radbrechen

1 Gulden

Eine Person zu stranguliren

1 Gulden 7 Schillinge

Eine Person mit dem Schwerte zu richten

1 Gulden 7 Schillinge

Einen Enthaupteten zu begraben

14 Schillinge

Einen Malificanten zu schleifen

21 Schillinge

Mit glühenden Zangen zu zwicken, von einem Griff

5 Schillinge 3 Pfennige

Wenn ein Malificant im Gefängnisse stirbt, denselben wegzuschaffen

18 Schillinge 4 Pfennige

Einem todten Körper in ein Faß zu schlagen, und vom Lande ins Wasser stoßen

7 Schillinge

Eine Hand oder Finger abzuschlagen

21 Schillinge

Ein Ohr abzuschneiden

4 Schillinge 4 Pfennige

Eine Person an den Pranger zu stellen und den Lasterstein hinauszutragen

4 Schillinge 4 Pfennige

Ohne den Stein jemanden der Stadt zu verweisen

4 Schillinge 4 Pfennige

Eine Person mit dem Staupbesen auszuweisen

14 Schillinge

Einen Kopf auf den Pfahl zu stecken

14 Schillinge

Eine Hand anzuheften oder anzuschlagen

14 Schillinge

 

Die Stadtknechte durften „von den Gefangenen an Schlaf-, Schloß- und Fanggeld“ fordern:

 

Vom Sammetthurm, vom weißen Thurm, von der blauen Kappe, von der rothen Kappe: von jeder Person Tag und Nacht

3 Schillinge 2 Pfennige

Von der schwarzen Kammer und von den Stadtknechtshäusern

3 Schillinge 1 Pfennig

Von dem schwarzen Bären

6 Schillinge 4 Pfennige

Von einer fremden Person

Das doppelte

Vom Keller Tag und Nacht

1 Schilling 2 Pfennige

Vom Irrenhaus, vom Triller

2 Schillinge

Von Fremden

Das doppelte

Einen Einheimischen zu schließen

1 Gulden

Von einem Fremden

Das Doppelte

Einen Einheimischen zu fangen

1 Gulden

Von einem Fremden

Das Doppelte

Von der Geige, zu tragen auf dem Markte

7 Schillinge

... auf dem Rathhause

4 Schillinge

Von dem Schnabels, an- oder abzulegen

7 Schillinge

Eine Person in Civilverbrechen zu schließen

14 Schillinge

... in Criminalfällen

1 Gulden

Einen Bürger zu fordern

2 Pfennige

Einen Fremden

4 Schillinge

Von 2 Personen, die mit Strohkränzen zur Trauung in die Kirche geführet werden

1 Gulden

Eine Person auf das Bänklein (den Pranger) zu stellen

4 Schillinge 4 Pfennige

Eine Person zu verweisen

7 Schillinge

 

17.06.1680 und 09.08.1680: Ein Fuhrmann aus Maßfeld wurde „in der hohen Straße, im Eigen, bei dem Gehänge erschossen. Dem Thäter, den man einige Tage nachher ergriff, wurde vor dem Oberthore der Kopf abgeschlagen, darauf der Körper an dem Ort der geschehenen Mordthat auf das Rad gelegt.
Bei diesem Vorgange verriet sich eine Wittwe, Geschwisterbase des Mörders, die mit ihm verbotenen Umgang gehabt, als Mörderin des am 5. Mai (im Hospitalsee) gefundenen Kindes, worauf sie entfloh, aber zu Königsberg ergriffen, hieher gebracht, und, nach abgelegtem Geständnise, am 9. August vor dem Spitalthore mit dem Schwert hingerichtet wurde.“

 

1682: Ein Contingenssoldat wurde wegen Blasphemie und Majestätsbeleidigung „arkebusirt“.

 

1683: Ein Betrüger „aus dem Württembergischen, der auf Brandbriefe collectirte, wurde auf den Pranger gestellt, durch den Henkersknecht mit Ruthen ausgepeitscht und beim Schnappgalgen vor dem Brückenthore gebrandmarkt. Ein Weibesperson, Eisentraut, die mit ihm umherzog, wurde mit angehängten Ruthen ausgestellt, und mit dem Betrüger des Landes verwiesen.“

 

1685: Eine „Weibsperson wurde wegen verschiedener Diebstähle mit 40 Streichen gestäupt und auf ewig des Landes verwiesen.“ Im gleiche Jahr wurde der Körper eines Selbstmörders durch den Scharfrichter „hinausgebracht und beim Siechhause begraben.“

 

1686: „Eine Bürgerswittwe, die sich mit einem Contingenssoldaten vergangen, und sich der Ermordung ihres Kindes schuldig gemacht, wurde zum Tode verurtheilt, von 2 Geistlichen begleitet, und vor dem Spitalthore hingerichtet.“

 

1689: Ein 27jähriger Häcker wurde „wegen 24 Diebstähle mittels Schwert gerichtet und unter dem Galgen begraben.“

 

1692: Wegen des gleichen, unter der Jahreszahl 1686 beschriebenen Verbrechens, traf die selbe Strafe eine aus Sulzthal gebürtige Magd.

 

1693: Ein Bürger, der einen „Blödsinnigen verleitet hatte seinem gewesenen Curgtor Kramwaren zu entwenden, und ihm zu bringen, mit dem Schwert hingerichtet, sein Körper unter dem Galgen begraben, seine Ehefrau, die mit ihm das Entwendete theils verzehrt, theils verkauft, ausgestellt und des Landes verwiesen, der dazu mißbrauchte Überbringer aber zur Ersetzung des Entwendeten, in die Kosten, zu einer Geldbuße von 50 rheinischen Thalern und zur Zuchthausstrafe verurtheilt.“

 

1706: Wegen des gleichen, unter der Jahreszahl 1686 beschriebenen Verbrechens, traf die selbe Strafe eine „Dienstmagd zu Oberndorf, aus Weipoltshausen gebürtig, welcher vor der Hinrichtung die rechte Hand abgehauen, und worauf diese sammt dem Kopfe bei dem Siechhausgemäuer auf einen hohen Pfahl gesteckt und der Körper daselbst begraben wurde.“

 

 

Johann Christian Khun 1712 – etwa 1730

 

Er hatte sich am 06.10.1712 schriftlich beim Rat der Stadt beworben, nach Vorlage von „Attesten“ stellte man ihn an. Er wird letztmalig 1728 erwähnt. Da sein Nachfolger erst später genannt wird, wäre es möglich, dass er noch länger tätig war.

 

25.01.1715: Ein Tuchmachermeister erklärte vor dem Rat, seine Frau habe ihm angeboten sie wolle ihm einen Alraun verschaffen. Die Frau wurde vom Rat befragt und, auch wegen verschiedener anderer Delikte, an den Pranger gestellt, durch den Scharfrichter mit 30 Streichen ausgestäupt und mit ihrem Mann des Landes verweisen.

 

1718: Ein Lebküchner wurde wegen im Gasthaus geführter gottloser Reden „zu Staupen geschlagen und auf ewig des Landes verwiesen.“

 

08.03.1719: Ein aus Schweinfurt stammender, verheirateter Bauknecht „der auf offener Landstraße eine auswärtige Weibsperson geschändet und, da dieselbe Katholikin, die heilige Jungfrau um Hülfe anrief, dieselbe gelästert, wurde von der Universität Halle zum Tode verurtheilt und am 8. März 1719, wie les wegen des Pfuhls vor dem Stadtthore nicht geschehen konnte, in dem Rondel des Bleichrasens mit dem Schwerte hingerichtet.“

 

1721: Ein Bursche aus Aubstatt wurde wegen Einbruchs gehängt.

 

1723: Ein Gauner, der sich in Maßbach aufgehalten hatte, wurde wegen Einbruchs gehängt.

 

11.01.1725: Ein Büttnerknecht, der 1724 in Folge eines unbedeutenden Wortwechsels seinen unschuldigen Kameraden aus Schwalbach als sie vom Bette aufstanden, erschlagen, den Leichnam verborgen zuletzt aber durch sein Benehmen sich verrathen, wurde, als er eben im Begriffe war, zu entfliehen, am Oberthore ergriffen, worauf er sogleich gestand, und gerichtlich zum Tode verurtheilt wurde. Auf Fürbitte seiner Verwandten und des Büttnerhandwerks sowie vieler anderer Personen wurde die Aufflechtung auf das Rad erlassen, am 11. Januar aber dem Verbrecher auf dem Bleichrasen die rechte Hand und der Kopf abgeschlagen und der Leichnam durch das Gerberstieglein um die Stadt herumgeführt, und durch den Scharfrichter beim Siechhause begraben.“

 

 

Valtin Binder, ? – 1719

 

Auch er wird nur bei Fritz Treichel genannt, evtl. war er eine Aushilfe.

 

 

Georg Phillip Schmidt, etwa 1730 – 1737

 

Nach Dirk Hesse war er es, der in Schweinfurt im Jahre 1736 die letzte Hinrichtung vollzog.

 

1736: Hinrichtung des Ehepaars Holzheimer.

 

 

... Haupt, um 1736

 

Er wird nur bei Fritz Treichel genannt.

 

1736: Ein Maler und Bildhauer aus Oberspießheim wurde „wegen vieler, auswärts begangener, Diebstähle und Kirchenräubereien zum Strange, seine Ehefrau zum Schwerte verurtheilt. ... Sie wurden gebunden vor das Rathhaus geführt, wo ihnen von der Altane herab das Todesurtheil vorgelesen wurde. Darauf wurden sie, von Geistlichen, dem Bürgermilitär, aus 450 Mann bestehend, und der singenden Schuljugend zum Oberthore hinausbegleitet, während 50 Mousquetiers vom hiesigen Kreiscontingent auf der Hauptwache blieben. Auf dem breiten Platze vor dem Thore wurde ein Kreis geschlossen, und die Frau in Gegenwart ihres Mannes enthauptet, darauf dieser weiter hinaus zum Galgen geführt und daselbst gehangen. Die Execution kostete der Stadt über 200 Gulden, ohne die an die Bürger und an die Contingentssoldaten, so wie an die Handwerksleute vertheilten 9 bis 10 Eimer Wein sammt Wecken.“

 

 

Johann Dietrich Schmidt, ? – 1737

 

Er wird nur bei Fritz Treichel genannt.

 

 

Johann Georg (Michael) Göll, 1737 - 1748

 

Er wurde am 05.09.1748 vom Rat der Stadt wegen liederlicher Haushaltsführung aus der Stadt verwiesen und beschlossen, „künftig keinen ordentlichen Scharfrichter mehr zu halten. Dagegen wurde des Ausgewiesenen Fallknecht auf ein Jahr lang angenommen, das gefallene Vieh wegzuschaffen.“

 

 

Johann Christian Kuhn (Kühner), um 1750

 

Er wird nur bei Fritz Treichel genannt.

 

1758: Ein „Jude aus Rehweiler wurde im Jahre 1758, da er hier in einem Hause Frauenkleider gestohlen, mit Ruthen ausgehauen und gebranndmarkt, obschon er gegen die Zeugen läugnete, vorgebend, ein Unbekannter habe ihm den Pack auf der Straße zugestellt, um ihn vor das Thor zu tragen, der dann bei dem entstandenen Lärm entsprungen sei.“

 

 

Johann Michael Glaser, 1770 – 1773

 

Er war vom 12.06.1770 – 08.02.1773 tätig.

 

Für die Zeit danach findet man bei Anton Oeller:

1773 Thürmig [evtl. verlesen aus "Thüring"?] aus Suhl

 

Bemerkung: "Glaser" waren Glieder von großen Henkerssippen in Henneberg. Der Suhler Arzt und Medizinfunktionär daselbst, Johann Friedrich Glaser, Sohn und Gehilfe eines Henkers, beleuchtet in einem längeren Traktat die Eignung von Angehörigen des Gewerbes für den Arztberuf (siehe Beytrag zur Lebensgeschichte des vor kurzen verstorbenen Arztes, Dr. Johann Friedrich Glasers, in: Journal von und für Franken, Band 6, 1793).

 

Für die Zeit danach findet man bei Anton Oeller:

 

1773: Johann Ernst Thiemig (Thümig, Thymig, Thürmig, Thierning, das nahm man damals nicht so genau). Er heiratete 06.02.1771 in Suhl die Henkerstochter Johanna Margaretha Otte aus Buttstädt, ihr Vater war der Nachrichter Johann Michael Otte. Kinder von Johann Ernst Thiemig waren Johann Barbara Thiemig, getauft am 10.12.1772, Johann Michael Thiemig, getauft am 28.11.1774, und Johann Christoph Thiemig, getauft am 04.01.1777, alle jeweiligen Paten kommen aus seinem Gewerbe. Er wurde mit "Herr" tituliert, was den Stellenwert beleuchtet und war Sohn des Corporals Abraham N. hinter dem Wald.

 

 

1773: Nicolaus Hamberger

 

 

 

1779-1800: Falkner.

 

 

 

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Literaturhinweis:

 

Fritz Treichel, Beiträge zur Geschichte des deutschen Scharfrichter- und Abdeckerwesens, Teil 1 und 2, 1970

Treichel soll sich wenige Jahre nach Veröffentlichung der beiträge wieder von dieser Meinung distanziert haben.

 

Johann Georg Hahn, Chronik der Stadt Schweinfurt aus verschiedenen Handschriften, Teil 2, 1818, und 3, 1819

 

Christian Otto Mylius, Repertorium Corporis Constituonum Marchicarum, ...1755

 

Gabriel Nicolaus Raspe, Des klugen Beamten auserlesener Kriminal-Proceß, Worinnen von dem Ursprung der Criminal-Verordnung unter Kayser Maximiliano I. Wie auch von dem Criminal-Proceß überhaupt und insbesondere, und von denen Straffen nach dem Göttlichen-Römischen- alten Deutschen-Carolingischen- und vielen Landes-Gesetzen, auf eine wohlbegreifliche Weise, gehandelt wird; Nebst Beyfügung der hierzu nöthigen Peinlichen Hals-Gerichts-Ordnung Kayser Carls des Vten, samt denen Projecten, 1766

 

Heinrich Christian Beck, Chronik der Stadt Schweinfurt, Zweiter Band, Erste Abteilung, 1841

 

Dirk Hesse, Der Strafvollzug der freien Reichsstadt Schweinfurt, Inauguraldissertation, 1975

 


Anton Oeller: Die Schweinfurter Scharfrichter (Nach den Ratsprotokollen), in: Schweinfurter Heimatblätter 29 (1960), 3, S. 12

 

von Dietger Braun