Schweinfurter Nachtsteuerscheine

In den 1920er-Jahren stand den Gemeinden das Recht zu, Steuern zu erheben. Auch der Schweinfurter Stadtrat konnte sich dem Erfindungsgeist der Stadt Stuttgart nicht entziehen und führte nach Augsburg und Würzburg die Nachtsteuer ein.

Diese wurde erhoben, wenn ein Gast über die Polizeistunde hinaus in einer Gaststätte verblieb. Die Tarife waren dabei in unterschiedlich teuren Restaurants auch unterschiedlich hoch. Ab 01. Oktober 1922 wurde diese Steuer in Schweinfurt kassiert. Wer also hocken blieb musste zahlen. Die Steuer wurde deshalb auch Hockersteuer genannt.

Am 01. Oktober 1922 kostete das Hockenbleiben in einer einfachen Wirtschaft fünf Mark, in einem Hotel oder einer Weinwirtschaft zehn Mark, in Bars und Luxuslokalen waren 20 Mark fällig.

Aufgrund der Inflation stieg die Steuer schnell bis auf 1600 Mark für die zweite Stunde in einem Luxuslokal (ab 1. Juli 1923). Ab 16. August wurde die Nachtsteuer an die jeweils gültigen Bierpreise gekoppelt. 

Weiteres siehe am Ende!



Nachtsteuerschein über 20 Pfennige

Spruch: Wenn man schon die Steuer blecht

              Find`t man`s Trinken auch nicht teuer;

              Wenn man heimgeht, schimpft man recht

              Über Not und Hockersteuer.

Nachtsteuerschein über 30 Pfennige

abgestempelt durch Gaststätte Krug

Spruch: Meinthalm, blei no ä Stündla

             Doch nacher mechst dich auf die Sockn.

             Is nuch sou schüe in mein Lokal

             As mueß halt Schluß sei doch ämal.

Nachsteuerschein 50 Pfennige,

abgestempelt von Hotel Krone

Spruch: Sei g`sund und froh, trink Bier auch Wei,

             Du tuest zegor wos guets dabei

             Für die, wo arm und alt und krank,

             Drüm, für die Spendn bestn Dank!

(Die Steuer kam ausschließlich Bedürftigen zu Gute)

Nachtsteuerschein 60 Pfennige

abgestempelt von Hotel zum Deutschen Haus

Spruch: Mei Lieber, jetzt wird`s odder Zeit,

             Der Morgen is fei nix mer weit;

             Der Göiker schreit, die Sunn is nah;

             Bedenk o Mensch, wos säigt dei Fraa?

Nachtsteuerschein 1 Mark

abgestempelt Cafe Schneider, Inh. Josef Müller, Schweinfurt, Markt 8

Spruch: wie oben....


Der Gastwirt händigte als Beleg für die gezahlte Steuer diese Nachtsteuerscheine aus. 

Zwischen Oktober 1922 und 1924 gab es viele ähnlicher Scheine mit einem Nennwert zwischen 5 und 1600 Mark und -  Naturalien waren eben inflationssicherer - zwischen einem Viertel bis zwei Liter Bier.

Hört Ihr Herrn und laßt euch sagen

Die uhr hat zwölg geschlagen!

Trinkt nur noch eins, wenn's schmeckt,   indessen

Müßt auch der Armen nicht vergessen!

30 Pfennig

 

Nach dem Umsturz des Jahres 1918 standen die Gemeinden in Deutschland steuerrechtlich gesehen deutlich schlechter da, so auch Schweinfurt. Allerdings wurden die Möglichkeiten für die Kommunen, Abgaben zu erheben, deutlich verbessert. Die Gemeinden hatten die Freiheit erhalten auf viele Vorgänge des kommunalen Lebens Abgaben zu erheben, so lange die Recihssteuer dadurch nicht tangiert wurde.

Eine Abageb dieser Art war die Nachtsteuer, deren Quaittungen vorstehend abgebildet sind, die sogenannten Nachtsteuerscheine.

Nachdem die Städte Nürnberg, Augsburg und Würzburg die Nachtsteuer eingefürt hatten, beschloss der Schweinfurter Stadtrat am 24.08.1922 ebenfalls die eigenartige "Steuer". Mit der Einführung der Steuer wurde eine polizeiliche Verordnug erlassen, die "ortspolizeiliche Vorschrift zur  Sicherung der Nachtsteuer in der Stadt Schweinfurt." Die Steuerpflicht bestand ab Mitternacht, somit 24 Uhr. Jeder Gastronomiebesucher, der mit Genehmigung über diesen Zeitpunkt hinaus in der Gaststätte blieb, hatte für jede Stunde die "Steuer" zu bezahlen. Die Höhe richtete sich nach der Kategorie des besuchten Lokals:

1. Einfache bürgerliche Gast-, Speise- und Schankwirtschaften

2. Hotels, Cafés, Weinlokale, Gesellschaftsräume usw.

3. Bars, Dielen und ähnliche Luxuslokalitäten

Die so erzielten Einnahmen waren für soziale Zwecke bestimmt. Es kamen erhebliche Summen durch diese "Hockersteuer" zusammen. Nachdem im Rechnungsjahr 1922 393.780 Mark eingenommen wurden, waren es (inflationsbedingt)  1923 4.221 Billionen Mark. Die Zahlen nach der Inflation: 1924 22.388.-, 1925 19.481.-, 1926 24.578.-, 1927 30.045.-, 1928 24.130.- Reichsmark.

Die Erhebung der Nachtsteuer scheint in der Regel recht unproblematisch über die Bühne gegangen zu sein. Es ist jedoch ein Fall bekannt, bei dem sich ein Betroffener ungerecht behandelt gefühlt haben muss, denn er verweigerte beharrlich die Bezahlung. Es war im Jahre 1924 als sich dieser weigerte, Punkt 24 Uhr die anfallende Steuer in Höhe von 20 Pfennigen zu entrichten. So kam es denn, dass das Amtsgericht Schweinfurt wegen Steuerhinterziehung verurteilte. Das Rechtsmittel des Betroffenen beim Obersten Landgericht in München hatte keinen Erfolg. Im Laufe der Jahre nahm jedoch die Akzeptanz dieser Steuer immer mehr ab, sodass sie zum 01. April 1929 abgeschafft wurde.