Johann Hilmar Freiherr von Knigge

Der Text wurde freundlicherweise von Herrn Dr. Warlich aus Volkach, Historiker, zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank dafür!

 

Knigge [Knige], Johann (Jobst) Hilmar [Hildemar] Freiherr von; Obrist [1605-1683] Knigge[1] stand zunächst als Obrist[2] in kurkölnischen Diensten.

Er soll ein Bruder des kaiserlichen Obristen Friedrich Ulrich (Freiherr) von Knigge[3] gewesen sein.  Friedrich Ulrich war jedoch das einzige Kind des Jobst von Knigge [Leveste[4] 1.3.1572-Hannover[5] 13.4.1627], auf Pattensen[6] und Leveste, ab 1623 im Besitz der Hälfte von Bredenbeck[7] aus seiner zweiten Ehe, geschlossen am 29.4.1604 mit Hippolyta von Oberg [† 25.1.1657], Tochter des Hilmar von Oberg auf Schwicheldt[8] und der Anna von Sangerhausen. Seine Schwester Justine Lucie heiratete in 2. Ehe Johann Joachim von Wartensleben.[9] Außer seiner katholischen Erziehung ist nichts über Knigges Kindheit und Jugend bekannt. Mit 37 Jahren heiratete Knigge 1642 Eva Katharina von Bourscheid. 1644 wurde der kaiserliche Reiterobrist Knigge zusammen mit Freiherrn Detloff von Kappell von Fürst Ludwig I. von Anhalt-Köthen[10] in die „Fruchtbringende Gesellschaft“ aufgenommen. Der Fürst verlieh Knigge den Gesellschaftsnamen „der Berühmete“ und das Motto „heilt fressende Schäden“. Als Emblem wurde Knigge „die Krebsblume“ zugedacht. Im Köthener Gesellschaftsbuch findet sich Knigges Eintrag unter der Nr. 413. Hier ist auch das Reimgesetz verzeichnet, das Knigge anlässlich seiner Aufnahme verfasste.

Im Oktober 1640 stand Knigge in Bodenwerder.[11]

„Das Nebeneinander der verschiedenen Kriegsparteien in Westfalen führte gelegentlich zu Zusammenstößen. Von einem solchen Zusammenstoß berichtete der in Rheine[12] stationierte Obrist Johann Hilmar Knigge am 9. Mai 1641 an Generalwachtmeister[13] von Velen:[14] Durch Kundschafter habe er in Erfahrung gebracht, daß sich einige hessische[15] Offiziere von Gronau[16] nach Oldenzaal[17] auf eine Hochzeit begeben wollten. Daher habe er sich aufgemacht, um diese zu ‚recontrieren'.[18] Bei seiner Ankunft in Schüttorf[19] erfuhr Knigge, daß der Obrist Eberstein[20] mit 14 hessischen Kompanien[21] die Stadt kurz vorher passiert hatte, um sich auf den außerhalb der Stadt gelegenen Gütern des Freiherrn von Ketteler niederzulassen. Als jedoch die Anwesenheit der Soldaten Knigges bemerkt worden sei, habe sich der Obrist Eberstein in die Stadt Schüttorf zurückgezogen und dort auf dem Markt mit seinen Soldaten die Nacht verbracht. Obwohl seine Truppen den Hessen unterlegen waren, habe Knigge sich an die Vechte[22] gelegt, um auf den Feind zu warten, in der Meinung, dieser werde den Weg nach Nordhorn[23] nehmen. Eberstein sei jedoch am nächsten Tag ‚stillschweigend' nach Bentheim[24] abgerückt und von dort vermutlich weiter in sein bisheriges Quartier. Mit Bedauern vermerkt Knigge dieses und erklärt, er würde ihnen gern ‚directe auffs Leib gegangen sein' ".[25]

Zusammen mit anderen Offizieren verwandte er sich im August 1641 für die Freilassung des Treutsch von Buttlar[26] aus dem Arrest.[27] Im Oktober 1641 nahm er an Gefechten bei Göttingen[28] teil. Darüber berichtete der kaiserliche Obrist Mislík[29] an H. Černin[30] am 14.11. aus dem Feldlager vor der Stadt: Nach Eroberung der Stadt Einbeck[31] seien die Kaiserlichen gegen Göttingen gezogen, dessen Besatzung der Gegner inzwischen verstärkt hatte. Als Obrist Vollmar von Rosen[32] in Begleitung von Göttingen zur schwedischen Armee[33] zurück ritt, sei sein Dragoner-Regiment[34] in der Nachhut geschlagen und mehrere Offiziere gefangen genommen worden. Die Kaiserlichen hätten Göttingen zwar angegriffen, doch erfolglos. In Hinblick auf die späte Jahreszeit und das kalte Wetter werde es kaum gelingen, diese Stadt zu erobern.[35] Im Mai 1642 war Knigge in Vechta[36] und informierte Melchior von Hatzfeldt[37] von dem Übertritt Ernst von Burgdorffs[38] ins kaiserliche Lager sowie von der Untersuchung gegen Velens Rittmeister[39] Lambert Sprengspiel,[40] der der Unterschlagung im Falle des inhaftierten Christoph Ludwig Rasche[41] beschuldigt wurde.[42]

„Nach einem Bericht Saradetzkys[43] an Melchior von Hatzfeldt waren zu dieser Zeit [Mai 1643; BW] die hessischen Garnisonen folgendermaßen belegt: Neuß[44] mit 16 Kompanien zu Fuß und vier Kompanien zu Pferd, Kempen[45] mit zehn Kompanien zu Fuß, Linn[46] mit acht Kompanien zu Fuß und Kalkar[47] mit acht Kompanien zu Fuß und zwei Kompanien zu Pferd. Auf kaiserlicher Seite lagen die Hauptleute von der Misten[48] und Knigge in Zons,[49] Eppe[50] in Bedburg[51] und der Junggraf von Nassau[52] in Kaster".[53] Im August 1643 nahm Knigge bei Kaster[54] an dem Gefecht der Kaiserlichen gegen hessen-kasselische Truppen teil. Zahradetzky teilte Hatzfeldt im Dezember 1643 mit, dass Knigge Eppe in einem Duell getötet hatte.[55] Ab Januar 1644 war er in Römhild[56] und Hildburghausen[57] einquartiert. Von Januar bis Juni 1644 lagen vier Kompanien samt Stab[58] in Römhild.[59] Friedrich Wilhelm von Sachsen-Altenburg[60] beschwerte sich bei Hatzfeldt über Knigges Einquartierung im Herzogtum Sachsen-Coburg.[61] In diesem Januar verhandelte der Oberaufseher der bereits schwer in Mitleidenschaft gezogenen Grafschaft Henneberg,[62] Ludwig Ernst Marschalk,[63] mit Knigge wegen der Einquartierung seiner Soldaten.[64] Von Römhild aus informierte Knigge im März 1644 Hatzfeldt über die Bewegungen schwedischer Truppen bei Erfurt.[65] Sein Regiment umfasste nach der offiziellen Liste der in Feldlager zu Bernburg[66] liegenden kaiserlichen Reiterregimenter vom 19.10.1644 noch 160 einsatzbereite Reiter, 45 Reiter mit lahmen oder verwundeten Pferden, 93 Abgesessene, 83 bei der Kampagne nach Holstein im Kampf gegen schwedische Truppen Gefangene und Verschollene, 7 zurückgelassene Kranke und Verwundete, dazu 38 Gestorbene oder Gefallene.[67]

Die Amberger[68] Regierung protestierte erfolglos im Januar 1645 bei Hatzfeldt gegen den Einmarsch Knigges durch die Schanze bei Waidhaus[69] in die Obere Pfalz. Er nahm am 6.3.1645 an der Schlacht bei Jankau[70] teil. „500 Reiter der geschlagenen Armee unter dem kaiserl. Oberst Frhr. von Knigge erschienen am 26. April an der von Bayern besetzten Schanze[71] von Eslarn,[72] um durch die Oberpfalz zu marschieren, wurden von dem dortigen Leutnant[73] und Pfleger[74] abgewiesen, drangen jedoch mit Gewalt ein und bezogen Quartier bei Treswitz[75] und Mosbach.[76] Unter argen Plünderungen[77] zogen sie durch das Land, waren am 27. bei Luhe,[78] am 28. bei Nabburg,[79] am 29. bei Schwandorf[80] und Burglengenfeld,[81] am 30. und 31. bei Rieden,[82] am 1. Mai bei Amberg. Bei Haselbach[83] brannten sie 400 Tagwerk besten Waldes des Schwandorfer Pflegers Rußwurm nieder und plünderten dessen Schloß in Haselbach; bei Ursensollen[84] fielen sie unter Führung eines in einem sechsspännigen Wagen fahrenden Offiziers einen für die Regierung bestimmten, von 7 Musketieren[85] begleiteten Getreidetransport von 29 Wagen an, beraubten ihn und zogen der Begleitmannschaft Kleider und Stiefel aus; den mit Frau, Kindern und seinen wenigen Habseligkeiten von Lengenlohe[86] nach Amberg flüchtenden Bauern Donhauser schossen sie angesichts seiner Familie ohne jede Veranlassung nieder. Da Knigge jeden Ersatz und jedes Einschreiten ablehnte, so lange ihm die Täter nicht namhaft gemacht würden, wurde er am 1. Mai in Amberg in Haft genommen. Am 3. Mai gab er eine schriftliche Erklärung ab, daß er jeden Schaden ersetzen und auf kurfürstlichen Befehl sich in Amberg einstellen wolle. Darauf wurde er entlassen und reiste seinen Reitern gegen Forchheim[87] nach. Aber von dem großen Schaden, der in viele Tausende ging, ersetzte er nur 20 fl für ein Lederwams, das seine Reiter am 1. Mai abends dem Gegenschreiber Zeller beim Lindenbrünnerl in der Nähe Ambergs geraubt hatten. Der Aufforderung, sich nun in Amberg zu stellen, wich Knigge unter nichtigen Ausreden aus und wurde von seinem Vorgesetzten, den Generalwachtmeister Graf Spar[88] hierin unterstützt; dieser erklärte am 26. Juni dem in dieser Angelegenheit zu ihm nach Würzburg[89] gesandten Bürger Albrecht Sigmund von Löwenthal, daß Knigge in Anbetracht der Nähe des Feindes nicht abkömmlich sei. Knigge kam nicht und zahlte nichts".[90] Knigge selbst hatte scheinheilig beklagt, dass trotz Prügel und Niederschießen das Plündern nicht abzustellen sei. 

Das angeblich ruinierte Regiment Knigge wurde am 24.4.1645 zuerst nach Gochsheim,[91] einen Tag später aber nach Bergrheinfeld[92] verlegt.[93] „Fünf ruinirte Regimenter, als: drey zu Fuße, das de Mersische,[94] Sparrische[95] und Spickische,[96] und zwey zu Pferde, das Königseckische[97] und Knigeische, die alle fast 1000 bey sich hatten, kamen am 24. April nach Gochsheim, am folgenden Tag nach Rheinfeld.[98] Der Oberste Knige begehrte Quartier in der Stadt, und Lodron[99] 1000 Pf. Brod und 60 Mltr.[100] Haber für die Völker zu Rheinfeld; beydes wurde ihnen nicht bewilligt. Die Völker zu Rheinfeld brachen am 29. d. wieder auf, welchen die Stadt 5 Mltr. Haber gab“.[101] „Diese miteinander, besonders die in der Schanze [am Bleichrasen; BW] liegenden Reuter [Königseck u. Knigge; BW], thaten im Getreide großen Schaden, stahlen auf dem Gochsheimer und Sennfelder[102] Aeckern Zwiebeln und allerhand Gemüse, ritten unter der Stadt über den Main und nahmen mit, was sie auf dem Felde fanden. Selbst die Officiere vergaßen sich bey dieser Gelegenheit nicht, sie schickten hinaus, und ließen Getreide, das sie nicht gebaut hatten, einführen. Den hiesigen Bürgern wurde daher bey schwerer Strafe verboten, Getreide von den Soldaten zu kaufen“.[103]

Im August 1645 sollte sein Regiment bereits aus Franken abgezogen werden und zur Reichsarmee nach Donauwörth[104] marschieren.[105] Knigge und Königsegg brachten am 1.9.1645 in Schweinfurt[106] 8 hessische Soldaten ein, die sie bei Neckarsulm[107] gefangen genommen hatten. Da diese sich nicht unterstecken[108] lassen wollten, „wurden sie in die rohe Kappe[109] gesteckt und daselbst schlecht gehalten“. Sie erhielten deshalb die Erlaubnis zum Betteln. Endlich verkaufte sie der Stadtkommandant Hieronymus Graf Lodron an Knigge, einen davon um 8 Rt.[110]

Im Januar 1646 war er in Leveste und meldete Hatzfeldt seine Entlassung aus schwedischer Gefangenschaft.[111]

Als seine Ehefrau am 15.1.1653 starb, heiratete Knigge nach nur kurzer Trauerzeit Freiin Anna Theresia von Nostitz. Knigges Laufbahn führte bis zum Amt eines kaiserlichen Generalfeldmarschallleutnant (6.8.1674). Als solcher war er viele Jahre Kommandant der Festung Glogau.[112] Mit Wirkung vom 19.6.1665 verlieh der Kaiser ihm und Friedrich Ulrich von Knigge den „Freiherrnstand für das Reich und die Erblande“. Im Alter von 78 Jahren starb Jobst Hilmar von Knigge.

 



[1] Vgl. die Erwähnung bei HARRACH, Tagebücher.

[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). . Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern - 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben - , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden". Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen", die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer', die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt - auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde - führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[3] WREDE, Wehrmacht III, S. 474. Friedrich Ulrich Freiherr v. Knigge [Leveste 11.9.1618-Bredenbeck 25.10.1683], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.

[4] Leveste, heute Stadtteil von Gehrden [Region Hannover]; HHSD II, S. 292f.

[5] Hannover; HHSD II, S. 197ff.

[6] Pattensen [Region Hannover]; HHSD II, S. 376f.

[7] Bredenbeck, heute Ortsteil von Wennigsen [Region Hannover]; HHSD II, S. 68.

[8] Schwicheldt, heute Ortsteil von Peine [LK Peine]; HHSD II, S. 423.

[9] Johann Joachim v. Wartensleben [1584-21.2.1633 Dresden], dänischer Geheimer Hof- u. Kanzleirat, Gesandter am Wiener Hof.

[10] Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen [17.6.1579 Dessau-7.1.1650 Köthen].

[11] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 181; Bodenwerder; HHSD II, S. 56f.

[12] Rheine [LK Steinfurt]; HHSD III, S. 637f.

[13] Generalfeldwachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus", „Generalleutnant", „Feldmarschall", „Generalfeldzeugmeister", auch den „General(feld)wachtmeister", den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor" bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[14] Alexander II. Graf v. Velen u. Megen, Freiherr zu Raesfeld u. Bretzenheim, Graf (1642) [1599-10.10.1675], kurkölnischer Generalwachtmeister.

[15] „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.

[16] Gronau [LK Ahaus]; HHSD III, S. 269.

[17] Oldenzaal [Prov. Oberijssel].

[18] recontrieren: treffen.

[19] Schüttorf [LK Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 421f.

[20] Otto Ludwig Graf v. Eberstein [1617-15.12.1645], hessen-kasselischer Obrist.

[21] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett", „Fähnlein", „Leibkompanie".

[22] Vechta [LK Vechta]; HHSD II, S. 461f.

[23] Nordhorn [LK Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 351f.

[24] Bentheim [LK Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 40f.

[25] STEINWASCHER, Krieg, S. 105f.

[26] Jobst Sigismund Treusch v. Buttlar-Markershausen [ - ], schwedischer Obrist.

[27] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 171.

[28] Göttingen; HHSD II, S. 178ff.

[29] Johann Sigismund [Jan Zigmund] Freiherr Mislík [Myslík, Misslig, Mißling, Mistling, Mislich, Mißlich] v. Hyršov [Mislík z Hyršova] [1606-3.11.1666], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[30] Herman Černin z Chudenic [Tzscherein, Tzschernin] [24.7.1576 Nedrahovice-6.2.1651 Kost], kaiserlicher Rat u. böhmischer Obristkämmerer (1650-1651), Generalproviantmeister u. Obrist.

[31] Einbeck; HHSD II, S. 128ff.

[32] Vol[l]mar [Wolmar, Woldemar] v. Rosen [ -1645 in Basel erstochen], französisch-weimarischer Obrist.

[33] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee" bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee", die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[34] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd" hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html. - Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[35] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 1252.

[36] Vechta [LK Vechta]; HHSD II, S. 461f.

[37] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[38] Ernst v. Burgsdorff [1599-30.7.1674 Rathstock], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist.

[39] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[40] Lambert Sprengspiel [Springespiel, Sprengespoel, Trennipoul] [ - ], kaiserlicher Rittmeister. ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 181; vgl. Nr. 608.

[41] Christoph Ludwig Ritter Rasche [Rasch] [1584 Magdeburg-22.11.1645 Walle bei Bremen], schwedischer Hofrat, ab 1641 Gefangener des Kaisers.

[42] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 112.

[43] Wenzel [Václav, Wenzelslaus] Freiherr v. Zahrádecký [Zahradetzky, Saradetzky, Zaredek, Zaro, Zaroatz, Sarratetz, Sarratezca, Sarradeschky, Zaharadesky; Sarratesci, Zaradeck, Zaroatz, Sarradatesky] z Zahrádek [ -1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[44] Neuss [Rheinkreis Neuss]; HHSD III, S. 556ff.

[45] Kempen [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 384ff.

[46] Linn, heute Stadtteil von Krefeld; HHSD III, S. 468f.

[47] Kalkar [LK Kleve]; HHSD III, S. 374f.

[48] Cort [Kurt, Conrad ter] v. der Misten [ - ], kaiserlicher Rittmeister.

[49] Zons, heute Stadtteil von Dormagen [Rhein-Kreis Neuss]; HHSD III, S. 811f.

[50] [Johann] Wilhelm [Wennemar] v. Epp[e] [ - Dezember 1643], ligistischer, dann hessen-kasselischer, kaiserlicher Obrist.

[51] Bedburg [Rhein-Erft-Kreis]; HHSD III, S. 57f.

[52] Moritz Heinrich Graf v. Nassau-Hadamar [24.6.1626 Hadamar-24.1.1679 Hadamar], kaiserlicher Obrist.

[53] ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 77; Kaster [LK Bergheim]; HHSD III, S. 381f.

[54] Kaster [LK Bergheim]; HHSD III, S. 381f.

[55] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 136.

[56] Römhild [LK Hildburghausen]; HHSD IX, S. 353ff.

[57] Hildburghausen [LK Hildburghausen]; HHSD IX, S. 198ff.

[58] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen.

[59] PLEISS; HAMM, Dreißigjähriger Krieg, S. 129.

[60] Friedrich Wilhelm II. Herzog v. Sachsen-Altenburg, genannt „Posthumus“ [12.2.1603 Weimar-22.4.1669 Altenburg], schwedischer Obrist, kursächsischer General.

[61] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 62.

[62] Die Grafschaft Henneberg-Schleusingen wurde nach dem Tod des letzten Grafen auf Grund der Erbverbrüderung von 1554 (de facto seit 1583) von den beiden wettinischen Linien, den sächsischen Albertinern und den thüringischen Ernestinern, bis 1660 gemeinsam verwaltet. Die Grafschaft Henneberg gehörte 1631 zu den von den Truppendurchzügen und Einquartierungen am schlimmsten betroffenen Territorien. An das Aufbringen der Kontribution nach Erfurt war kaum zu denken, das Rentamt in Schleusingen verfügte über keine Mittel. Die Landstände wurden bewogen, innerhalb der nächsten zwei Monate 2.500 Rt. aufbringen zu wollen. Ein weiterer schwerer Schlag wurde nach dem Bericht des kursächsischen Oberaufsehers Marschalk der Grafschaft im Oktober 1634 durch den Einbruch der Truppen Piccolominis versetzt. Vgl. HEIM, Leiden; HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 255; KÖBLER, Lexikon, S. 247f.

[63] Ludwig Ernst Marschall [18.11.1575 Stuttgart-5.6.1652 Schleusingen], Oberaufseher von Henneberg.

[64] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 73.

[65] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 181; Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[66] Bernburg [Salzlandkr.]; HHSD XI, S. 37ff.

[67] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 430.

[68] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.

[69] Waidhaus [LK Neustadt/Waldnaab]; HHSD VII, S. 781.

[70] Jankau [Jankov]; HHSBöhm, S. 226.

[71] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica", die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser schweren Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen' (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).

[72] Eslarn [LK Neustadt/Waldnaab]; HHSD VII, S. 188f.

[73] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[74] Pflege: Gerichts- oder Verwaltungsbezirk (Landgericht), an dessen Spitze der Pfleger stand.

[75] Treswitz, heute Ortsteil von Moosbach [LK Neustadt a. d. Waldnaab].

[76] Moosbach [LK Neustadt a. d. Waldnaab].

[77] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. [...] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.

[78] Luhe-Wildenau [LK Neustadt a. d. Waldnaab].

[79] Nabburg [LK Nabburg]; HHSD VII, S. 491f.

[80] Schwandorf i. Bay. [LK Schwandorf]; HHSD VII, S. 684.

[81] Burglengenfeld [LK Schwandorf]; HHSD VII, S. 117f.

[82] Rieden [LK Amberg-Sulzbach].

[83] Haselbach [LK Straubing-Bogen].

[84] Ursensollen [LK Amberg-Sulzbach].

[85] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen". Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht". Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[86] Lengenlohe, heute Ortsteil von Amberg.

[87] Forchheim; HHSD VII, S. 201ff.

[88] Otto Christoph Freiherr v. Sparr [1605 Lichterfelde-9.5.1668 Prenden], kaiserlicher, brandenburg-preußischer  Generalfeldmarschall. Vgl. GÖSE, Der erste brandenburgisch-preußische Generalfeldmarschall.

[89] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[90] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 227.

[91] Gochsheim [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 239.

[92] Bergrheinfeld [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 86f.

[93] HAHN, Chronik 3. Bd., S. 600.

[94] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall.

[95] Otto Christoph Freiherr v. Sparr [1605 Lichterfelde - 9.5.1668 Prenden], kaiserlicher, brandenburg-preußischer  Generalfeldmarschall. Vgl. GÖSE, Der erste brandenburgisch-preußische Generalfeldmarschall.

[96] Lukas Freiherr v. Spieck [Spick, Spieckh] zu Bibergau u. Langenau [ -1664], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[97] Ernst Graf v. Königsegg [Königseck] [ - ], kaiserlicher Obrist.

[98] Bergrheinfeld [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 86f.

[99] Hieronymus Graf Lodron [Ladron, Latron, Latroe, Fladeron, Catron] [ - ], kaiserlicher Obrist.

[100] Malter: 1 Malter = 2 Achtel; 1 Achtel = 4 Metzen; 1 Metzen = 4 Viertel; 1 Viertel = 4 Dreiling. [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/].

[101] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 600. (Datierung nach dem a. St.).

[102] Sennfeld [LK Schweinfurt]. Vgl. WEBER, Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld.

[103] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 603f.

[104] Donauwörth; HHSD VII, S. 147ff.

[105] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 646.

[106] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[107] Neckarsulm [LK Heilbronn]; HHSD VI, S. 549f.

[108] Untersteckung, Unterstoßung: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung' von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben" (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee - Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten - wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen". Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.

[109] Rote Kappe: GUTERMANN, Alt-Schweinfurt, S. 4, nach einer Zeichnung des Reichsvogts Johann Hermann von 1650: „Links von der Mühle stehen die ‚blaue' und die ‚rote Kappe' (auf dem Stich mit Nr. 9 bezeichnet). Es waren für dies 2 runde Mauertürme, welche ihren Namen nach dem blauen Schieferdach und dem roten Ziegeldach bekommen hatten. Beide Türme dienten als Gefängnis“. Vgl. auch ENDERLEIN,  Reichsstadt Schweinfurt. Frdl. Hinweis von Frau Margarethe Mohr.

[110] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607.

[111] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 181.

[112] Glogau [Glogów]; HHSSchl, S. 127ff.