Beschreibung der Reichsstadt Schweinfurt im Jahre 1802

Im Jahre 1802 erschien das Buch: "Beschreibung der Reichsstadt Schweinfurt - ein historisch-topografisch-statistischer Versuch" von J. K. Bundschuh, Archidiakonus und Professor in Schweinfurt

 

Dieses Buch wurde in Originalform und in alter Schrift nachgedruckt, ist jedoch in moderner Schrift bis heute nicht erhältlich, weshalb hier nun die wesentlichen Auszüge aus diesem informativen Buch hier veröffentlicht werden. So hat auch der Leser, der nicht der alten Schrift mächtig ist, die Möglichkeit, diese interessanten Ausführungen nachzulesen. Zu bemerken ist, dass alte Sprachweisen der heutigen Ausdrucksweise angeglichen oder erläutert wurden. Manch heute nicht gängiger Ausdruck wurde in Klammern erläutert.

Besonders gut ging es Schweinfurt damals nicht, denn die Franzosen waren erst zwei Jahre zuvor abgezogen.

Das Umfeld der Stadt

Die Stadt nach ihrer jetzigen Lage liegt zwar noch, wie ehemals, am Main, aber etwas weiter westwärts, den Main herunter. Die alte Lage - vor etwa 360 Jahren - bezeichnen hier und da teils noch einige Überbleibsel des Pflasters und einigen Gemäuers in der Erde, teils die Benennung selbst. Man nennt die nun daselbst angebauten Gärten und Weinberge die alte Stadt. Es sind auch in den jetzt dort angepflanzten Weinbergen Benennungen von Gassen übrig, die in der Stadt, als sie noch daselbst stand, üblich gewesen sind; z. B. die Heerdgasse. Die jetzige Lage ist so gesund und günstig, als es die vorige wegen kälterer und feuchter Luft aus dem sogenannten Grunde und Höllenbache kaum gewesen sein kann. Denn die jetzige Stadt liegt eben so frei auf dem Rücken einer ganz sanft sich erhebenden Anhöhe und ist über dieses gegen alle Überschwemmungen des Mains gesichert......

Gewöhnlich setzen die Geografen die Breite der Stadt auf 50°, 10 ', ihre Länge aber auf 27°, 20'. Wenn man einige ritterschaftlichen Orte und die beiden Reichsdörfer Sennfeld und Gochsheim ausnimmt: so grenzt das Stadtgebiet auf allen Seiten an das Hochstift Würzburg. Jenseits des Mains gegen Südost fängt das Mainberger Gebiet an; dann liegt Sennfeld, weiter südwärts Gochsheim; ferner gegen Südwest Röthlein und Grafenrheinfeld, zwei ansehnliche Dörfer, dem Würzburgischen Domkapitel zuständig. Letzteres liegt zunächst am Ufer des Mains, wo er wieder ganz in das Hochstift Würzburgische Gebiet eingetreten ist. Beinahe Grafenrheinfeld gegenüber, diesseits des Mains, in West grenzt  an das Schweinfurtische Stadtgebiet Bergrheinfeld, ein großes Dorf, dem Juliusspital zu Würzburg zugehörig, weiter nordwestwärts Geldersheim und Niederwerrn. Ersteres ist ein sehr vorzügliches Dorf des Hochstifts; das letztere ist ein reichsritterschaftliches Dorf, gehört zum Kanton Rhön und Werra und wird seit Jahrhunderten von der freiherrlichen Familie von Münster besessen. Die Gegend von Nordwest gegen Ost ist größtenteils waldreich und die Dörfer sind nicht so ansehnlich und wohlhabend, als auf der südöstlichen und westlichen Seite der Stadt; sie sind: Dittelbrunn, Hambach, sämtlich dem Hochstifte Würzburg gehörig. Brünnhof, einer Erbengemeinschaft gehöriger Landhof mit schöner Waldung; Maßbach, erbengemeinschaftlich; Hesselbach, Ballingshausen, Ebertshausen, der Würzburgische Hoppach, Üchtelhausen, Schloß und Dorf Mainberg, in Ost.......


 

Der Umfang des Gebiets der Reichsstadt Schweinfurt beträgt in seiner höchsten Ausdehnung, von Südwest gegen Nordost, nicht mehr als zwei deutsche Meilen, und seine Breite ist nicht viel unter zwei Drittel einer solchen Meile. Offiziell ist im Reichsanzeiger Stadt und Gebiet auf eine Quadratmeile angegeben, wonach sich auch der Verfasser des genealogischen Reichs- und Staatshandbuches gerichtet hat. In dem Gebiete der Stadt befinden sich 4 Dörfer: Oberndorf, oder wie es Herr Büsching nach seinem alten Namen nennt, Oberrheinfeld, Zell, Weipoltshausen, Madenhausen, zwei ansehnliche Höfe, der Schweinfurter Hoppachshof oder sogenannte Neue Bau auch Thomashof und der Deutschhof.

Das Land um Schweinfurt bringt nicht nur alle notwendigen Lebensbedürfnisse in vorzüglicher Menge hervor, sondern auch in beträchtlicher Güte. Jenseits des Mains liegt ein herrlicher Wiesengrund von 1690 Morgen, jeden Morgen zu 160 Nürnbergischen Quadratruten (  1 Nürnberger Quadratrute = 23,63 m²) gerechnet. Ehe man unter den Deutschen in der Landwirtschaft durch den Anbau des Klees das dringende Bedürfnis der Wiesen zu vermindern wusste, hatte dieser Wiesengrund für Schweinfurt noch einen weit höheren Wert. Die zunächst gelegenen Dörfer kauften von den Wiesenbesitzern, außer dem, was in der Stadt für mehrere hundert Gulden Heu und Grummet blieb. Dies hat zwar noch nicht aufgehört und wird nicht ganz aufhören, aber die Preise könnten mit der Zeit doch verringert werden. 

Diesseits des Mains liegen Schweinfurts Weinberge, die einen so beträchtlichen Nahrungszweig der Stadt ausmachen. Es sind 1165 3/4 Morgen, wovon der untere Mainleitenberg, als die beste Lage, allein 97 Morgen begreift. Diese trugen 1788 nach einer unter den Stadttoren vorgenommenen Zählung der eingebrachten Wagenfuhren 3182 Fuhren, bei welchen 6682 Fässchen mit abgeschöpftem Moste waren. Jede Fuhr enthielt im Durchschnitte 6 Eimer, das macht mit den abgeschöpften Fässchen, wenn auch jedes derselben nur auf einen Eimer gerechnet wird,

einen Gesamtrtrag von 90174 Gulden........

Der Getreidebau ist so erwünscht, als in den ergiebigsten Gegenden Deutschlands. Man baut besonders eine eine Menge Weizen. Dieser, und die übrigen Getreidearten werden von hier aus teils zu Land, teils zu Wasser verfahren.  Weizen, und in manchen Jahren auch Gerste, fahren die Fuhrleute in das Hennebergische und bis nach Thüringen. Auf dem Wasser wird eine Menge Getreide auf- und abwärts verfahren........

Die der Stadt zugehörigen nicht ganz unbeträchtlichen Waldungen fangen sich erst beinahe 3/4 Stunden weit von der Stadt an: so dass die Zugänge von allen andern Seiten ganz offen sind, und entweder durch das herrlichste Ackerland oder durch die schönsten Weinberge gehen. Die gesamten Waldungen der Stadt betragen ungefähr 7000 bis 7300 Morgen. Eine andere Angabe setzt die Morgenzahl der Schweinfurtischen Waldungen auf 8000 Morgen , und fügt zu dieser Behauptung folgende Gründe. Jährlich werden im Durchschnitt  250 Morgen Wald geholzt. 32 Jahre dauert es, bis der Hieb herum kommt. Wenn man nun 250  mit 32 multipliziert, so ergibt sich die Summe von 8000 Morgen. In diesen Waldungen ist meistens Laubholz, das wenigste ist Nadelholz. Unter den Nadelhölzern wächst hier bloß die Tanne, die Edeltanne und die gemeine Kiefer, sonst auch der Zirbelbaum oder die Föhre. Unter den Laubhölzern sind Eichen, Buchen, Birken, Aspen (Espen oder Zitterpappeln), Ahorn, Erlen, Eschen, Maßholder (Feldahorn). 

Diesseits des Mains sind rings um die Stadt schöne Obst- und Gemüsegärten, welche zum Teil Gartenhäuser haben, die nach den verschiedenen Bedürfnissen eingerichtet sind. Es ist zu bedauern, dass die Gartenliebhaberei, ich meine nicht die künstliche; denn diese ist, außer den Großen der Erde, nur für wenige Privatpersonen, nicht ganz so geachtet und getrieben wird, als sie es verdient, und die Gelegenheiten sich dazu darbieten. Übrigens hat doch Fleiß und Betriebsamkeit auch fast von den meisten Seiten die natürlichen schönen Zugänge zu der Stadt, welche noch größtenteils durch Straßendämme gesichert sind, ungemein angenehm gemacht, und neuerer Zeit sind sogar in- und außerhalb der Stadtmauer die Gräben und Wälle angebaut worden. Der Flächeninhalt der Stadt wird mit Einschluss der Wälle und Mauern nicht viel über 340 Morgen, oder 50400 Quadratruten betragen.

Schweinfurt als "freier Reichsstadt-Stachel" im Bistum Würzburg ca. 50 Jahre vor dieser Beschreibung Bitte durch Anklicken vergrößern!
Schweinfurt als "freier Reichsstadt-Stachel" im Bistum Würzburg ca. 50 Jahre vor dieser Beschreibung Bitte durch Anklicken vergrößern!

und nochmal für das Jahr 1780:

Die Stadtmauer und die Stadt- und Wehrtürme

Ein Stück Stadtmauer in Schweinfurt heute
Ein Stück Stadtmauer in Schweinfurt heute

Ungefähr drei Vierteile der Stadt umschließt eine Stadtmauer, mit Türmen versehen, welche auf einem hohen Erdwalle steht und vor sich einen tiefen Graben hat, außer welchen eine Fortifikation mit neuen ganzen und 2 halben Bollwerken nach Freitags Manier liegt, davon etliche mit einer Fausse-braye (Vorwall), und die übrigen mit gesenkten Flanken, wie auch der innere Graben mit Kassematten, Ausfällen und dergleichen versehen sind. Das Glacis (eine von der Feldseite her leicht ansteigende Erdanschüttung vor dem Graben. Es dient den Verteidigern auf den Wällen als Schussfeld) aber ist, wegen der nahegelegenen Gärten und anderer Feldgüter meistens eingegangen. Ein Vierteil oder mittägige (südliche) Seite der Stadt, welche am Main liegt, hat nur Stadtmauern und Türme, welche sich oberhalb beim Gerberstieglein an ein halbes, unterhalb aber an ein kleines ganzes Bollwerk anschließt. Jenseits am Ende der bedeckten Main- oder sogenannten Staubbrücke, liegt eine Contregard Lunette (eine Art Bastion), welche sich mit einem 1/2 Kronwerke anschließt, das samt dem vorigen die Stadtmühle und die ganze Mainseite deckt, auch den sogenannten Bleichrasen (dort steht heute das Mercure) und das Schießhaus, eine ungemein schöne mit Linden- und Kastanienalleen versehene Promenade der Stadt, in sich begreift. Die meisten Befestigungswerke, besonders die äußeren, stammen von den Schweden her, welche sich, als sie aus Sachsen, in Franken, Schwaben und die Rheingegenden eindrangen, hier einen Hauptwaffenplatz zu errichten suchten. An den Toren und in den Mauern der Stadt sieht man daher noch die Wappen der Königin Chrisitina von Schweden und einiger schwedischer Befehlshaber und anderer vornehmer Personen. Neuerer Zeit hat man angefangen, von den Stadtgräben einen vernünftigeren Gebrauch zu machen, als übelschmeckende Fische und Meerlinsen in denselbigen zu erziehen, deren ganzer Ertrag den 100ten Teil des Schadens nicht aufwog, den die faulen Ausdünstungen den zunächst wohnenden und den Vorübergehenden verursachten. Ein Gärtner, dessen Name überhaupt in der Geschichte der Schweinfurtischen Gartenökonomie unvergesslich bleiben wird, Johann Christoph Bauer, übernahm beim Magistrat einen dieser Gräben, er zieht vom Mühltor bis an den Seitenausgang des Brückentors, das Gerberstieglein hinab, auf 40 Jahre um einen Grundzins von 40 Gulden über sich. Austrocknen, Ausreuten mehrerer an den Rangen gestandener alter Gesträuche und die erste Einrichtung und Erbauung eines bequemen Treibhauses haben dem Manne mehrere 1000 Gulden gekostet; aber er hat auch durch Unverdrossenheit und Fleiß eine Anlage hergestellt, die ihm und der Stadt bei Kennern Ehre macht, und die gewiss erwarten lässt, dass er mit der Zeit hinreichenden Ersatz seines gemachten Aufwandes einerntet, was ihm jeder Bürgerfreund auch von Herzen wünscht und gönnt. Seit dem Jahr 1800 haben der leidige französische Krieg und die dadurch veranlassten Ausgaben der Obrigkeit es notwendig gemacht, auch die übrigen Stadtgräben, 1/4 und 1/2 Morgen weis, an die Bürgerschaft zu verkaufen. Die neuen Besitzer sind nun auf ihrem erkauften Gute mit mancherlei neuen Anlagen beschäftigt, die zum Teil Wohlstand und Geschmack auf eine verschiedene weise kennbar machen, alle aber auch auf Nutzen und Verschönerung des Ganzen abzwecken.

Die Stadt hat vier Haupt- und 2 Nebentore. Vor Erweiterung der neuen Stadt mag es mit der Anlage der 4 Haupttore, als: des Brücken- Mühl- Spital- und Obertores die Absicht gewesen sein, durch die dieselbige die Stadt gerade zu in 4 gleiche Teile abzuteilen. Nach geschehener Erweiterung ist die erste Anlage nicht mehr so genau sichtbar, die beiden Nebentore sind, das Gerberstieglein, links beim Ausgange des Mains aufwärts. Das andere heißt die Fischerpforte zum Aus- und Eingange der Fischer beim Fischen; denn waren, die zu Wasser kommen oder weggehen sollen, dürfen daselbst weder aus- noch eingeladen werden, wegen des Unterschleifs, der mit dem Zoll geschehen könnte.

Das Spitaltor mit der Spitalkirche zu jener Zeit
Das Spitaltor mit der Spitalkirche zu jener Zeit

Die Bebauung der Stadt

Die Stadt, die gar keine Vorstädte hat, enthält 879 Bürgerhäuser, ohne die Hinterhäuser, Nebengebäude, angebaute Scheunen und Gärten. Darunter sind 44 Häuser, die der Magistrat seinen Offizianten zu Wohnungen gibt, als: 5 Pfarrhäuser, das Rektorat, 2 Schulkollegenhäuser, die Bottenmeisterei, das Zollhaus, das Haus des Modellmeisters. In und um die Stadt sind 21 Türme, worunter 5 unbewohnt sind, als: der Jungfernkuß, der Samtturm, der Wartturm, der Turm am Spital und der St. Salvators- oder neue Kirchenturm, 7 bewohnte höhere Türme, 9 niedrige. In der Stadt sind über dieses 36 Scheunen ohne Häuser, 37 öffentliche Brunnen, 30 Zieh- 4 Rohr- und 3 Plumpenbrunnen (Plumpe = mit Druckwerk). An größern und kleinern Gebäuden zählt die Stadt außer den beiden Prälatenhöfen, dem Ebracher und Bildhäuser Hofe, dann dem Zehnthofe, 21,nämlich: 3 Kirchen, 1 Rathaus, die Mainmühle von 16 Gängen, 1 Brauhaus, 1 Apotheke mit den dazu gehörigen Gebäuden, 1 Bürgerhof, 1 Bürgerscheune, 1 Zeughaus, 1 Gießhaus, 1 Schulgebäude, das Gymnasium, 1 Spital, 1 Waisenhaus, 1 Pfand- und Leihhaus, 1 Bauamtshof (alle innerhalb der Stadt). Außerhalb der Stadt sind: 1 Bretterhaus, 1 Schießhaus, 1 Ziegel- und Kalkbrennerei, 1 bedeckte Brücke über den Main, gewöhnlich die Staubbrücke genannt, 1 unbedeckte hölzerne Brücke über einen Arm des Mains.

Unter den Kirchen ist die erste, die zum heil. Johannes dem Täufer, von gotischer Bauart. Sie ist ein längliches Viereck, und sehr alt, denn die Hauptgebäude blieben auch in der großen Einäscherung Schweinfurts 1554 im markgräfischen Kriege stehen. Sie enthält 134 Quadratruten, 30 Schuh. Ihr Turm, der an einem der höchste Plätze der Stadt steht, ist, die Helmstange ungerechnet, 100 Nürnberger Schuh hoch, und über die mittlere Fläche des Mains ist er 168 Schuh erhaben. Etliche Epitaphien (Grabdenkmäler) berühmter und  um Schweinfurt verdienter Männer, und die gar nicht schlechte Orgel von einem Zwickauer, namens Herrmann Raphael Rottenstein, im Jahre 1568 erbaut, sind das merkwürdigste darinnen. Sie ist neuerer Zeit von dem hiesigen geschickten Orgelbauer, Johann Michael Voit, für die Bedürfnisse der jetzigen Zeit eingerichtet worden, und entspricht ganz den Wünschen der Kenner. Die daselbst befindlichen Malereien sind von einem sogenannten Maler, namens Stephan Brechtel, 1604 gemalt, und des namens kaum wert. Das auf dem Turm der Kirche befindliche Geläute ist nicht unbedeutend. Rings um dieses Kirche war ehemals der Begräbnisplatz.

1535 wurde der Garten am gewesenen Karmeliterkloster, jetzt dem Seel- oder Waisenhause, am äußersten südwestlichen Ende der Stadt, gegen den Main hin, dazu eingerichtet,woselbst er noch ist. Die Chronikschreiber setzen den Anfang  in verschiedene Jahre, und nennen als den ersten, der in diesem Jahre auf Michaelis Abend dahin begraben wurde, Claus Seelmann. Sie gedenken auch seiner Frau Ursula, einer geborenen Pleidnerin, die 1553, und seiner 4 Söhne und 2 Töchter, die 1554 dahin begraben wurden. Bis 1560 findet man fast bei jedem Jahre die Personen namentlich aufgeführt, die dahin begraben worden sind, ob es gleich schon lange vorher das assignierte allgemeine Bürgerbegräbnis heißt. Es scheintder Fall gewesen zu sein, den man auch neuerlich bei neu angelegten Begräbnisstätten in Franken erlebte, dass niemand gern zuerst dahin begraben sein wollte. Man sah es auch wohl dann für eine Art von Heroismus an, wenn einer durch sein Beispiel voranging, darum hielten es die Chronikschreiber für wichtig genug, diejenigen namentlich anzuführen, die dem Vorurteil trotzten. Die Lage dieses Begräbnisplatzes ist so wohl gewählt, dass die Einwohner von demselbigen, ob er gleich noch innerhalb der Stadt, aber an den äußersten Mauern ist, nicht das geringste zu befürchten haben. 

Die St. Salvatorkirche ist neu und wurde erst seit 1717 erbaut. 1719 ist sie eingeweiht worden. Ehemals stand hier die Kirche zu unserer lieben Frauen, gemeinhin die Mehlkirche genannt. 1532, als die protestantischen Stände zu Schweinfurt eine Zusammenkunft hielten, wollte J. Georg Spalatin, der von dem Gefolge des sächsischen Kurprinzen war, hier predigen. Wegen des außerordentlichen Zulaufs tat er es aus dem Fenster eines benachbarten Hauses, oder, wie andere wollen, auf der freien Straße. In dieser ehemaligen Kirche zu unserer lieben Frauen hielt auch der erste evangelisch lutherische Prediger, den Landgraf Philipp von Hessen, auf dringendes Bitten des Magistrats, von Göttingen aus hieher sandte, 1542 seine Antrittspredigt. er hieß Johannes Sutellius, ein Mann, der in der Reformationsgeschichte nicht ganz unbekannt ist.

Die dritte Kirche ist die Kirche zum Hl. Geiste am Spital, ein finsteres unbedeutendes Gebäude, wenn man nicht einigen daselbst aufgehängten und nun bald zum Teil in Moder übergehenden Triumphzeichen der Schweden aus dem 30jährigen Kriege einige Bedeutung geben will. Hier werden nur Leichenreden gehalten, aber die Einwohner Schweinfurt entschlagen sich ihrer immer mehr. Hier wurden, als die öffentlichen Leichen noch gwöhnlich waren, die Leichenpredigten gehalten. Seit dem französischem Kriege diente sie zu einem Getreidemagazin. Neuerer Zeit ist beschlossen worden, sie vollkommen wieder herzustellen.

Hinter der Johanniskirche ist die lateinische Schule von 5 Klassen. Das Alumneum (Schulanstalt mit Unterbringung und Verpflegung) und des Inspektors Alumnei Wohnung. Diese Schule ist ein geräumiges Gebäude, deren zweites Jubiläum 1783 begangen wurde.

Zur Seite ist das Gymnasium mit der Wohnung des Rektors. Schule und Gymnasium enthalten einen Flächeninhalt von 55 Ruten, 80 Schu im Quadrat.... Es heißt von seinem Stifter Gustav Adolph, dem unvergesslichen Könige in Schweden, das Gustavianum. Wäre die unglückliche Schlacht bei Nördlingen nicht dazwischen gekommen, die so viele edle Absichten dieses großen Königs vereitelte, so wurde er anstatt dieses Gymnasiums eine Universität zu Schweinfurt errichtet haben.

ursprüngliche Planung Gustav Adolphs
ursprüngliche Planung Gustav Adolphs
Johann Wilhelm Barger
Johann Wilhelm Barger

Die Anweisungen zu dem Fond der Universität und die darüber ausgefertigten Schenkungen werden noch in dem Archive zu Schweinfurt aufbewahrt, und sind in des Herrn von Meyern Nürnbergischen Friedensexekutionsakten in der Vorrede, obgleich etwas fehlerhaft, abgedruckt. Seit 1784 ist in der Wohnung des Rektors auch ein besonderes Zimmer zurecht gemacht worden, in welchem die Gymnasienbibliothek und andere dahin gehörige Sachen aufbewahrt werden. Sie entstand aus den dahin vermachten Bibliotheken des ehemaligen Oberpfarrers M. Johann Wilhelm Barger, des Rektors M. Reismanns und des Oberpfarrers M. Johann Christoph Metzens. Der erste unter diesen 3 vermachte außer seiner Bibliothek noch 1000 Gulden Kapital, dessen Interessen allezeit einer der geschicktesten Schweinfurtischen Bürgerssöhne, der sich der Gottesgelehrsamkeit widmet, zur Unterstützung auf Universitäten 2 Jahre lang genießen soll; die Interessen des dritten Jahrs sollen zum Ankauf der Bücher in der Gymnasienbibliothek und in die Sakristen der Hauptkirche verwendet werden. Barger starb 1698. Außer den oben angegebenen Pfarr- und Schulkollegenhäusern sind auch in dieser Gegend das Haus des Kirchners oder Küsters mit einem Nebenhäuschen, 2 Holzmagazine für Kirchen und Schulen.

Das Rathaus, dessen Vorderseite gegen den schönen Markt steht, ist allerdings ein massives und wohl eingerichtetes Gebäude, das seinen Erbauern, den damaligen Bauherren Kilian Göbel und Hermann Hartlaub, und seinem eigentlichen Baumeister und Steinmetz, Nikolaus Hofmann aus Sachsen, Ehre macht, zumal, wenn man die Zeit bedenkt, in der es erbauet wurde, da sich im Jahre 1570 Schweinfurt kaum von dem landverderblichen markgräfischen Kriege erholt haben konnte. Es ist nur zu bedauern, dass der Baumeister die Grille hatte, dem genzen Gebäude, nach der Liebhaberei seines Zeitalters, die Form eines Kreuzes zu geben. Die Ausführung dieses Gedankens geschah auf Kosten der Gemächlichkeit. Übrigens ist es ein sehr massives Gebäude, das 89 Ruten, 94 Schuh im Quadrate enthält, von 2 Stockwerken, in welchem, außer  dem gewöhnlichen Rats- und Rittersaal, in letzterem hielten die Kreisstände gewöhnlich ihre Versammlungen, wenn sie sich, wie 1742, hier versammelt hatten, noch 10 beheizbare Zimmer sind. Unter diesen letzteren ist mit begriffen, die Kanzlei, die Obereinnahme, die Umgelder- und Bauamtsstube, die Amtsstube, das Zimmer zu Deputationen, oder die Deputationsstube, das obere Archiv. Es enthält auch einen ziemlich geräumigen Saal zur Ratsbibliothek, die seit einigen Jahren wöchentlich zweimal geöffnet wird. 

Im untersten Stockwerk des Rathauses, gegen die Mitte des Marktes, ist die Hauptwache. Hinter derselbigen der öffentliche Salzladen. Der Rat hat seit 1405 den Alleinhandel damit, und lässt den Verkauf des Salzes im Kleinen durch durch einen Salzmesser versehen. Beim Verkauf des Salzes geht den Armen dadurch einiger Vorteil zu, dass das Verkaufsgemäß von 1 - 3 Dreier sich immer gleich bleibt: ob 8 oder drei Maß Salz im Ankauf für einen Taler bezahlt werden. Die Fuhrleute dürfen an Wochenmärkten Salz feil haben, und wer ein Maß zu bezahlen im Stande ist, kann sich da - Bürger und Einheimische auch an den übrigen Wochentagen, mit Salz versehen. Zu beiden Seiten des öffentlichen Salzladens sind die öfffentliche Waage und Niederlage. An der Niederlage, auf der Seite, wo das Gebäude des Rathauses in die Brückengasse hineinzieht, ist auch die Ratsapotheke mit ihren Vorratskammern, Kräuterböden und Laboratorien, mit Inbegriff der Wohnung für den Ratsapotheker und seine Gesellen. Gewöhnlich sind der Gesellen 2, und ein Lehrbursche. Schon 1412, also gar früh, ....gab der Magistrat zur Gründung der Apotheke 5000 Gulden und übernahm dagegen den Alleinhandel, so wie überhaupt in den meisten Gegenden die kunstmäßige chemische Pharmazie, die im 15. Jahrhundert von Arabischen Ärzten über Italien nach Deutschland gebracht wurde, durch dergleichen Vergünstigungen unterstützt, erst Wurzel fassen konnte. Unter der Apotheke über den Hof des Rathauses, gegen die Brückengasse, ist die Ratsbotenmeisterei. Das Haus an und für sich hat nichts besonderes. In der Gelehrtengeschichte aber verdient es erwähnt zu werden, dass der gelehrte Mediziner, Andreas Grünthler, mit seiner noch gelehrteren Frau Olympia Fulvia Morata aus Ferrara hier gewohnt habe, wovon noch folgende Inschrift zeugt: "Has aedes habitavit Olympia Fulvia conjux Grunthleri medici foemina doctapia". Er starb zu Heidelberg in der untern Pfalz als Professor, wohin er sich nach der Verwüstung Schweinfurts geflüchtet hatte....... Unter dem Rathause ist der Ratskeller, der jetzt an einen Frankfurter Kaufmann verpachtet ist.

Die aus 16 Gängen bestehende Mühle, nebst den dazu gehörigen Gebäuden, als der 3 Müller Wohnungen, der Wohnung des Stadtmeisters, eines Werkhauses, der Mühlwaage, eines freien offenen Platzes zum Ausspannen der gewalkten Tücher und zum Trocknen des gewalkten Leders, eines geräumigen Viehstalls, in welchen auswärtige Mühlgäste ihr Vieh stellen, oben über diesem Stall die Wohnung des herrschaftlichen Zieglers - ist von eben den Bauamtsverwesern und beinahe zu eben der Zeit erbaut worden, als das Rathaus. Sie macht ihnen gleiche Ehre; denn sie hat außer dem Nutzen, den sie der Stadt und der ganzen umliegenden Gegend gewährt, noch aller Bausachverständigen Beifall gehabt. Der Mühlordnung zu Folge, sollen die Einheimischen vor den Auswärtigen den Vorzug haben....... 

Dieses Aquarell zeigt die Situation 15 Jahre vor diesen Ausführungen im Bereich der Mühle und der Staubbrücke mit Müller- und Mühlschreiberwohnung - vergrößerbar!
Dieses Aquarell zeigt die Situation 15 Jahre vor diesen Ausführungen im Bereich der Mühle und der Staubbrücke mit Müller- und Mühlschreiberwohnung - vergrößerbar!

Zunächst an die Mühle stößt der Bauhof, mit dem Hause des Modellmeisters und zweier Schmieden, Eine für den Huf- und Waffenschmied; die andere für einen Bohrerschmied oder Schlosser. In diesem Hofe sind Stallungen für 10 - 15 Pferde, die zu öffentlichen Arbeiten für den Magistrat gehalten werden, für die ehemaligen Kutschenpferde des Magistrats, und für den Mühlbauer. Die Bauamtsknechte, die diese Pferde führen, gehen in der Stadtlivree, hellblau mit Silber, die ihnen vom Magistrat gegeben wird. Sie haben auch, nebst dem Mühlbauer auf diesem Hofe, ihre Wohnungen und Wagenballen. Über diese Leute und ihre Arbeiten, über die übrigen, zu öffentlichen Arbeiten nötigen ordentlichen Arbeiter, welche man durch ein eigenes Wort Mödler nennt, über die Hand und Fuhrfrohner, die Schutzverwandte und Untertanen auf dem Lande zu öffentlichen Arbeiten leisten müssen, über die öffentlichen Gebäude und diejenigen, so darin arbeiten, als: Schreiner, Schlosser, Maurer, Zimmerleute führt ein eigener Mann, unter dem Titel eines Mödelmeisters, eigentlich Modellmeisters, die Aufsicht. Seit 1784 hat der Magistrat, dem Bauamtshof gegenüber, auch eine eigene Wohnung für den Land- und Wasserzöllner erbauen lassen. Das Leih- und Pfandhaus ist erst seit 1772 errichtet zur Steuer des Wuchers....... Den vorzüglichsten Anteil an der Einrichtung und Erhaltung dieses Hauses hat ein Mitglied des innern Rats, der Kaufmann Joh. Karl Gampert. Das Pfand- und Leihhaus ist kein neuerrichtetes Gebäude, sondern diente sonst zu andern öffentlichen Bedürfnissen, unter demselbigen ist daher auch noch ein großes Behältnis zur Aufbewahrung verschiedener Instrumente der Mödler und anderer Werkzeuge, und nächst demselbigen eine Kutschenhalle. Die dekretierte Aufhebung des Pfandamtes in dem laufenden Jahre ist oben schon erwähnt worden. Der Bürgerhof und die Bürgerscheune sind zwei andere Gebäude, zur Aufbewahrung der Baumaterialien und anderer dahin Bezug habender Bedürfnisse. An der letzteren ist, zum Andenken des weinreichen Jahres 1728 in Stein gegraben: " In diesem Jahr (1728) ein Eimer Most hier in dem Land acht Batzen kost."  Von eben diesem letztern sagt die Chronik von Schweinfurt, es sei eines Bürgers, namens Heintz Röschens, Haus gewesen, das der Rat 1501 um 102 Gulden erkauft, und ein Franzosenhaus daraus gemacht habe. Beim Jahr 1495 kommt die erste Nachricht von dieser Krankheit in den Schweinfurter Chroniken vor. Sie schreiben: "1495 ist die böse Krankheit, mala Franzosa, von den Kriegsknechten nach Deutschland gebracht worden." Hensler, in seiner Geschichte der Lustseuche, gibt für Nürnberg das Jahr 1497 an. 

Das große Brauhaus. Es darf hier kein Bierbrauer in seinem eigenen Hause brauen, sondern gegen eine gewisse Abgabe findet derjenige Bürger, so brauen kann oder brauen lassen will, alles in diesem Hause vorrätig und, wie man von einer so wichtigen Anstalt erwarten solte, im besten Stande, was zur Zurechtmachung seiner Frucht bis zum Brauen, und von da, bis zu der Zeit, wo das Bier in die Keller geschafft werden kann, an Gerätschaften nötig ist. Für die Erlaubnis zu brauen und alle diese Gerätschaften zu benutzen, mit Einschluß des Umgeldes, wenn der Bürger sein gebrautes Bier auszapft, wird an die Obrigkeit verschiedentlich bezahlt, je nachdem das Gebräu ein großes oder ein kleines war. Letztere sind meistensteils weiße Biere. Für ein großes Gebräu Bier, zu welchem nach der obrigkeitlichen Verordnung 10 große Malter, jedes zu 12 gewöhnlichen oder 8 großen Metzen, genommen werden müssen, und wovon 4 Fuder, 10 Eimer, auch wohl 6 Fuder und darüber, Bier gebraut werden, wird an obrigkeitlichen Abgaben bezahlt 19 Gulden 14 Kreutzer 4 Pfennige, dem Brauknecht 10 Batzen oder 50 Kreutzer, nebst Trunk und Brot. Wenn derjenige, der brauen will, nicht selbst Brauer ist, so zahl er an den, welchen er sich zum Brauen aus der ordentlichen Bierbrauerzunft auswählt, 7 Gulden für ein großes Gebräu. Von einem kleinen Gebräu, oder vom weißen Bier, beträgt die Abgabe für die Erlaubnis zu brauen, mit Einschluß des Um- und Kesselgeldes, 2 Gulden 13 Kreutzer 4 Pfennige fränk.  Dazu sollen 10 große Metzen Gersten vermalzt werden; denn so sagt die obrigkeitliche Vorschrift. Des gewonnenen Bieres soll nicht mehr als 9 Eimer sein. Dem Brauer wird für ein solches kleines Gebräu nur 2 Gulden 6 Batzen fränk. bezahlt. Ehemals dürfte das Maß nicht höher als um 4 Pfennige verzapft werden; in den verwichenen Jahren trieben es die Bierbrauer auf 9 Pfennige. Im Jahre 1801 hat die Polizei den Preis zu 8 Pfennige bestimmt.

Die nächste Aussicht über das Haus und alles dazu gehörige Gerät führt das Bau- und Umgelderamt, unter ihm ein Bürger, unter dem Namen des Gerstenmessers. Die Benennung ist von seiner vorzüglichen Bestimmung genommen, alle da einzuführende Frucht zu messen und aufzuzeichnen; weil von Obrigkeitswegen festgesetzt ist, wieviel zu einem großen oder kleinen Gebräu genommen werden muss, und allem möglichen Unterschleife durch des Gerstenmessers Aufmerksamkeit vorgebeugt werden soll.

In einem so Weinreichen Lande wie Schweinfurt, ist ehemals gewiß, wie auch aus den alten Umgelderbüchern zu ersehen sein soll, nicht so viel Bier getrunken worden. Es war also eine sehr lobenswürdige Vorsorge des Rats, dass er auf seine Kosten ein Bräuhaus errichten ließ, in welchem das wenige Bier, so gebraut wurde, doch gut verfertiget werden möchte, und, wenn es gleich ohne diese Abgabe etwas wohlfeiler hätte gegeben werden können; so trat der staatswirtschaftliche Grund bei Einführung der darauf gelegten Abgabe mit ein, dass in einem Weinreichen Lande alle andere Getränkarten erschwert werden, um das, was man zunächst und im Überflusse hat, ungehemmt verkaufen zu können; daher kommt es auch, dass von jedem aus der Fremde hier eingeführten Eimer ein 1/2 Gulden frk. Abgabe entrichtet werden muss. Seit 50 Jahren scheint sich die Lage der Sachen etwas geändert zu haben. Die erhöhten Weinpreise, der immer auch in Franken weiter um sich greifende Gebrauch des Kaffees, des Rauchtabaks, und die zunehmende Liebhaberei des Biers verursachen, dass jährlich im Durchschnitt 120 große Gebräu und 450 kleine verzapft werden. Das macht nach dem oben angegebenen Anschlage von 5 Fudern oder 60 Eimern zu einem großen, und 9 Eimer zu einem kleinen Gebräu in Summa 11.850 Eimer. Da die Ausfuhr des Biers in das Ausherrische sehr unbedeutend ist, so ist dieses kein geringer Konsum in einem so ergiebigen Weinlande.

Das Zeughaus 1933
Das Zeughaus 1933

Das Zeughaus ist ein steinernes nicht unbeträchtliches Gebäude. Es enthielt ehemals Waffen und Rüstungen aller Art, alte Flinten, Doppelhacken, Mörser und Kanonen, worunter die meisten von Metall waren. Es waren in allem 12 Feldschlangen und Falconets, 8 Kanonen und Regimentsstücke von Metall. Die Geldnot in dem geendigten Kriege nötigte den Magistrat, auch diese Altertümer anzugreifen und zu veräußern, um ihren Reichs- und Kreisobliegenheiten nachzukommen. Noch sind 6 kleine metallene Kanonen übrig, die bei Freudenmahlen gebraucht werden. Die Böden dieser menschenfeindlichen Rüstkammer, wie die Böden des Rathauses und Bürgerhofes werden zu äußerst menschenfreundlichen Absichten gebraucht. Der Rat unterhält schon seit mehreren Jahrhunderten auf diesen Böden ein Magazin von 100 Maltern. Eine Anstalt, die erst vor kurzem unter dem Posaunenton der Zeitungschreiber in manchen Ländern den Anfang nahm, wie die außer den Wohnplätzen zu verlegenden Kirchhöfe, wo doch mancher, der noch dazu in seinem Leben vielleicht keine Reichsstadt sah, alles Ungereimte und Abgeschmackte mit dem Namen Reichsstättisch zu bezeichnen pflegt. Wenn kurz vor der Getreideernee , oder auch im Herbst  und Frühjahr, bei schlechten Wegen die Zufuhr an Markttagen gering ist, oder wenn Würzburg, wie ehemals öfters, und nur vor einigen Jahren wieder geschehen ist, die Zufurh sperrt, so tut der rat  seinen Kornspeicher auf, und wuchert nicht mit seinen Bürgern, sondern er erläßt's um den Umständen gemäßen billigsten Preis. Den vorzüglichen Wert dieser Einrichtung wurde man in den Hungerjahren 1771 und 72 gewahr. Gegen den Wucher wirkts im Stillen mehr, als dass es im Allgemeinen so leicht bemerkbar werden könnte. 

 

In der Gegend des Zeughauses ist ein Gießhaus. Seit vielen Jahren ist nicht mehr darin gegossen worden. Man braucht es jetzt zu einem Holzmagazin, und in dem grimmigen Winter 1788 und 89 hat der Rat von seinem Überflusse, zum Besten der Armut, den edelsten Gebrauch gemacht.

Der Zehnthof, mit den dazu gehörigen Scheunen, liegt mitten in der Stadt, und gehörte eigentlich dem Stifte Haugk zu Würzburg. Vor der Reformation hatte das Stift Haugk den Zehnt zu Schweinfurt an sich gebracht, und dagegen die Obliegenheit, die Pfarrkirche zum hl. Johannes zu versehen. Noch gegenwärtig erhalten daher die Geistlichen an der Hauptpfarrkirche von dem Stift Haugkischen Zehnten ihre Wein- und Getreidebestallung, nebst 2 Schober Stroh. Seit 1660 ist der Rat, wegen mancher vorgegangenen Irrungen, mit dem Stifte Haugk übereingekommen, dass ersterer den Zehnt zu einem ewigen unwiderruflichen Erbpacht um 1400 Gulden frk. halb zu Martini und halb zu Weihnachten fällig, und nach Würzburg geliefert übernahm, welches aber jedes Jahr, ohne weitere Ausflucht eines erlittenen Wetterschadens, Mißwachses u. dgl. erfolgen muss. Diesen Zehnthof lässt der Rat durch einen Beamten, unter dem Titel Zehntkeller, verwalten, der über Einnahme und Ausgabe unter dem Vorstand eines Ratsmitglieds Buch und Rechnung führt.  

Das Spital zum hl. Geist, zunächst an der Kirche dieses Namens, mit seinen weitläufigen Ökonomiegebäuden, der Wohnung des Kellers und Gegenschreibers, der armen und reichen Pfründe, und dem ihm beinahe gegenüber liegenden Waisen- und Arbeitshause. Das Waisenhaus war ehemals ein Karmeliterkloster, und ist zur Zeit der Reformation von seinen Bewohnern verlassen worden. Auch lehrt der Augenschein an der ehemaligen und jetzigen Verwendung dieses Klosters, wie wenig es wahr sei, was man neuerlich der Welt durch durch Machtsprüche hat aufdringen wollen, als ob die Reformation Luthers nur darum von den großen Herren und Ortsobrigkeiten begünstigt worden sei, weil sie dadurch Gelegenheit gefunden hätten, sich zu bereichern und ihre Macht zu vergrößern. Das zu Schweinfurt eingezogene Kloster dient zum gemeinen Nutzen.

Das Spital hat, außer seinen Gütern und Waldungen auf Schweinfurter Markung, Zinsen, Lehen, Gült und Zehnten in mehrerer benachbarten Ortschaften, auch einen ansehnlichen Hof, 3/4 Stunden von Schweinfurt, den "teutschen Hof" (Deutschhof) genannt. Der Kaiser hat auf dieses Spital das Recht, einen Laienpfründner zu präsentieren, welches er auch ausübt. An diesen Laienpfründener zahlt der Magistrat jährlich 18 Gulden Wiener Courant. Eine Pfründe darin können sich auch Einheimische durch Bezahlung einer gewissen Summe Geldes erwerben.

Das Armen- und Waisenhaus.

Die Aufnahme in dasselbe hängt von der Willkür des Magistrats ab. DasSpital verköstet die darin Aufgenommenen. Seit 1772 ist durch einige Patrioten, worunter besonders der fürstl. Löwenstein Wertheimische Rat und Reichsritterschaftliche Orts Rhönwerraische Kassier Johannes Kirch, als damaliger Spitalkeller, erwähnt zu werden verdient die Einrichtung getroffen worden, dass die Waisenkinder, außer ihren Lern- und Erholungsstunden, auch zum Wollenspinnen angehalten werden. Mildtätige Personen haben zur Einrichtung verschiedene Stiftungen gemacht, und es ist nicht zu leugnen, dass seit der Zeit die Kinder wohl arbeiten müssen, aber sie sind auch in allem Betrachte besser gehalten, besonders in Wäsche und Kleidung und könne sich über dieses noch bis zur Erlernung einer Profession, oder bis zum Eintritt in einen Dienst mehrere Gulden ersparen. Es ist zu hoffen - und wer sollte es nicht herzlich wünschen, dass der Eifer, mit dem man ein so löbliches Unternehmen gründete, nicht mit dem Fortgang der Zeit erkalte, oder bei weiter erfolgenden Veränderungen künftig gar erlöschen möge.

Bei dem von den Waisenkindern ersparten Gelde hat man die rühmliche Vorsicht gebraucht, dass dasselbige nicht den Kindern bei ihrem Ausgang aus dem Waisenhause in einen Dienst oder eine Lehre sogleich in die Hände gegeben wird, sondern ihre Vormünder erhalten es, wodurch doch die Ersparnis eines und des andern fleißigen Kindes schon zu einem kleinen Kapitälchen angewachsen ist, das in der Folge vielen Nutzen schaffen wird, wenn die Waise die Früchte ihres Fleißes mit Verstand genießen kann. Man hat es auch durch die Ordnung und Arbeitsamkeit, zu welchen die Kinder seither angewiesen worden sind, dahin gebracht, dass Knaben und Mädchen, die sonst, wenn sie zu den Jahren des Ausgangs aus dem Waisenhause gekommen waren, sehr schwer unterzubringen gewesen sind, jetzt überall gern in die Lehre oder in den Dienst genommen werden. Sie haben ihre eigene Schule, und die Aufseher halten über dieses noch einen Katecheten. So lange noch Waisenhäuser sein sollen und müssen, un die neuerlichen Vorschläge zur bequemen und besseren Erziehung der armen Waisen auf dem Lande oder in kleinen Städtchen nicht allgemein angenommen werden können, so lange bleibt die Einrichtung, wie sie im Waisenhause zu Schweinfurt vorgeschrieben ist, immer eine der vorzüglichsten. Zu wünschen ist nur, dass die jetzigen Oberaufseher immer Mut und Willen für diese Art des Guten genug haben und behalten.

Die beiden Klösterhöfe von Ebrach und Bildhausen liegen auch in der Stadt. Ersterer ist groß, und hat außer dem eigentlichen Hofe noch ein besonderes Gebäude mit einem Garten, die Abtei genannt. Beide Gebäude bewohnen Schweinfurter Bürger als Mietleute des Klosters. das Kloster benutzt in denselbigen nichts, als die Böden, um das Getreide von seinen Schweinfurt zunächst gelegenen Gülten und Zehnten aufzuspeichern. Eben so verhält es sich mit dem Bildhäuserhof. Letzterer ist unweit kleiner als der erstere.

Öffnetliche Gebäude außerhalb der Stadt sind:

1) Das Bretterhaus oder die Niederlagen von Weinpfählen, Latten, Brettern, Dielen etc. mit welchen der Rat ausschließlich handeln lässt. Doch dürfen Einheimische und Fremde, sowohl in benachbarten Wäldern, als auch von auswärtigen Holzhändlern, die dergleichen Waren auf dem Wasser beiflößen, ungehindert kaufen.

2) Die Ziegelhütte und Kalkbrennerei, die auch ein Eigentum des Magistrats ist. Sie wurde höchst wahrscheinlicher Weise, nach Einäscherung der Stadt im markgräfischen Kriege 1554 erbaut.

3) Das Schießhaus. Die Schützengesellschaft, die von Ostern bis Simonis und Judä wöchentlich ehemals an Sonntagen, vor und nach dem Nachmittagsgottesdienste, neuerer Zeit alle Montage und Aposteltage, ihr Ausschießen hält, bekam bis auf die Zeit des letzten Krieges vom Rate dazu jedesmal einen Gewinn, der das Herren-Kleinod hieß. Jährlich betrug es 30 Rth.


Die alte Staubbrücke über den Main
Die alte Staubbrücke über den Main

Die Main- oder sogenannte Staubbrücke hat nur steinerne Grundpfeiler, das übrige ist Holzwerk. Sie ist bedeckt. Der Meister, der sie erbaute, hieß Andreas Zink, so stand wenigstens sein Name an einem Hangsäulenkopfe, der aber beim Eisgang 1783 abgestoßen wurde, eingeschnitten. Er hat nur noch eine dieser Art in Deutschland erbaut, die 1784 zu Heidelberg weggeschwemmt wurde. Die Bedeckung ist ein simples Hängewerk, die Dachsparren aber ein geschaltes Spreng- und Sperrwerk, damit unter demselbigen die hohen Heufuhren ungehindert durchpassieren können. Der Mechanismus des Altertums beweist ihre Dauer. Außer der eigentlichen Mainbrücke hat die Stadt noch eine andere hölzerne, aber unbedeckte Brücke über einen Arm des Mains von 6 Jochen. (Joch ist Maßeinheit und entspricht der Fläche eines Feldes, das ein Ochse an einem Tage umpflügen kann) Dieser Arm entsteht gleich oberhalb Schweinfurt, da, wo seit 1781 die Schmidtische Bleiweiß- und Marmorsteinmühle prangt, und fällt gleich unterhalb der Stadt wieder in das Mainbett zurück, außer einer andern Verbindung, die er noch oberhalb der Stadt wieder mit dem Main bekommen hat.

Bei Schweinfurt ist der Main im Durchschnitt 42 Ruten Nürnberger Maßes breit (1 Nürnberger Rute = 4,86 m), und bei mittlerer Wasserhöhe 4-6-8- Schuh tief (1 Schuh = 1 Fuß = ca. 29 cm je nach Stadt etwas mehr oder weniger). Dabei bleibt er immer noch in seinem Bette, und tritt nur durch Gräben und den äußeren Main aus. Man fährt alsdann von der langen Brücke 40 - 45 Ruten lang über. Tritt aber der Main ganz aus, so ist dessen Breite 300 - 440 Ruten, und die Aufschwellung beträgt in beiden Fällen nur 4 Schuh Höhe. Bei den großen Überschwemmungen von 1784 und 1788 war er nur wenig breiter, aber 4 Schuh höher.

Die Stadt hat 10 große öffentliche Plätze.

1) Den eigentlichen Markt, ein längliches Viereck, 30 Nürnberger Ruten lang, unten 21, oben 13 breit. Der Quadratinhalt beträgt 4 1/8 Morgen.

2) und 3) Der Vieh- und Roßmarkt

4) Der Ledermarkt

5) Der Platz vor dem neuen Brunnen am Steinweg. 

6) Der obere und untere Teil-Anger

7) Der Johanniskirchhof

8) Der Fischerrain

9) Der Platz, wo die Fleischerschranken stehen

10) Vor dem Bräuhaus gegen die Bürgerscheune.

 

Außer dem eigentlichen Marktknechte, dessen besonderes Geschäft es unter anderm ist, die Marktplätze immer rein zu erhalten, werden sämtliche öffentlichen Plätze auch alljährlich verschiedene Mal durch die unvermögenden Schutzverwandten gekehrt, und das Kehricht auf öffentliche Unkosten außer der Stadt gefahren. Auch besagt der Tit. 37 der öffentlichen Polizei, dass jeder Bürger, , alle Samstag Abend vor seiner Tür, Hafstätte und Scheunen, es habe gleich einer mehr, denn ein Haus, und es sei dasselbige bewohnt oder nicht, an den vorderen und hinteren Gebäuden, welche auf die Gasse stoßen, kehren und fegen, und das Kehricht keineswegs auf den Gassen zu Haufen liegen lassen, sondern dasselbige hinwegschaffen, und vor das Tor tragen oder fahren lassen soll. damit die Stadt sauber und rein gehalten werde, bei Strafe eines Gulden bei jeder Übertretung. Das Pflaster der Straßen besorgt der Magistrat durch sein Bauamt. Die Stadt hatte schon seit 1404 gepflasterte Straßen. das Gassenpflaster war also hier früher als in den vorzüglichsten Städten Deutschlands. Seit einigen Jahren sind nur noch sehr wenige Teile ganz entlegener Straßen, die nicht gänzlich gepflastert sind. Die Straßen sind dabei meistenteils gerade und breit, und was alle Fremde von jeher lobten, äußerst sauber.

Die größeren Straßen sind:

1) Die Brückengasse

2) Die Mühlgasse

3) Die obere Gasse 

4) Die Spitalgasse

5) Der Steinweg

6) Die Burgstraße

7) Die Zehntgasse

8) Die lange Zehntgasse

9) Die Bauerngasse

10) Die Manggasse

11) Die Wolfsgasse

12) Die Hadergasse

13) Der Graben

Der mittelmäßigen 12:

a) Ebracher Hofgasse

b) Die lange krumme Gasse

c) Die Judengasse

d) Die lange Judengasse

e) Die Petersgasse

f) Der Fischersteig

g) Die 7 Brückengasse

h) Die untere Kirchgasse

i) Die obere Kirchgasse

j) Die obere Scheunengasse

k) Die untere Scheunengasse

l) Der Eingang in den Fischerrain

 

Der kleinen sind 26, zusammen also 51.

 



Außer den vielen öffentlichen Brunnen, deren Zahl und Beschaffenheit ich oben schon angegeben habe, findet man auch ungemein viel Zieh- und Röhrbrunnen in den Häusern

Ein alter Pumpbrunnen heute im Stadtteil Zürch
Ein alter Pumpbrunnen heute im Stadtteil Zürch

Zum Ablaufe des Regenwassers auf den Straßen und des irgend daselbst sammelnden Unrats sind schöne gepflasterte Rinnen, die in Täler fließen, durch welche alles dem Main zugeführt wird. Diese bequeme Einrichtung fördert, besonders gegen den Main, die etwas abhängige Lage der Stadt. Die Menge der Brunnen und die Nähe des Mains machen auch die Zisternen oder künstlichen Wasserbehälter für die Zeit der Feuergefahr beinahe entbehrlich. Doch sind einige der Art  auf dem Markte, aber gänzlich zugelegt, um die üblen Ausdünstungen zu verhüten.

Gegen die Feuersgefahr sind nicht nur in der Stadt 6 öffentliche Plätze , wo Feuerhaken und Feuerleitern aufbewahrt werden,

"An manchen dieser Plätze, so auch im Spitalbauhof und Bürgerhof, stehen auch große kupferne Feuerkessel und Schleifen."

sondern der Magistrat erhält auch viele der brauchbarsten Feuerspritzen mit Schläuchen, zu deren geschickten Anwendung eigene Männer unter dem Namen Feuerspritzmeister bestellt sind.



Meisterstücke der Baukunst sucht man vergebens. Wo kein Hof, kein Adel und keine großen Kaufleute wohnen, sieht man selten dergleichen. Doch herrscht in mehreren Straßen, in den neu errichteten Häusern, eine Art von Wohlstand und Wohlhabenheit. Im Ganzen ist alles zur Nahrung und Wirtschaft eingerichtet. Am Anfang des Jahres 1787 zählte man in Schweinfurt in allen vier Quartieren der Stadt

erstes   Viertel 304

zweites Viertel 309

drittes   Viertel 252

viertes  Viertel 407

gesamt            1272 Bürger

 

Darunter waren 259 Witwen

Rechnet man nun auf jede 259  und dieser 1272 bürgerlichen Haushalte, somit 1531 Haushaltungen nur 4 Personen so ergeben sich 6124 Personen.

Die Zahl der Schutzverwandten Haushaltungen in eben diesem Jahre war 39. Ich rechne hier auf jeden Haushalt im Durchschnitt nur 3 Personen, so steigt die gesamte Zahl um 117 auf 6241 außer dem Alumneum, dem Spital, dem Waisenhause, den Stadt- und Kontingent-Soldaten, die nicht in der Bürger- und Schutzverwandten-Liste inbegriffen sind. Nach einem mäßigen Anschlag rechne ich diese auf 120, dass also die ganze Summe der gesamten Volkszahl 6361 Menschen beträge. Des Probsts Süßmilchs Angabe, die Zahl der Lebenden zu finden, wenn man in mittelmäßigen Städten auf jeden Toten 30 rechne, rechtfertiget sich hier nicht; denn nach den in den zu Kamburg herausgekommenen Staatsanzeigen mitgeteilten Totenregistern Schweinfurts von 100 Jahren, ist die Mittelzahl 166. Diesen zur Folge spräche diese Berechnung sehr vorteilhaft für die gesunde Luft und die guten Medizinalanstalten in Schweinfurt. Denn auch bei dem 36sten Gestorbenen, was man doch, Städte und Dörfer zusammengenommen, von den wenigsten Gegenden sagen kann, steigt kaum die Zahl über das Resultat der 1789 unternommenen Zählung. Die männlichen bürgerlichen Einwohner jedes Quartiers, deren Zahl ich oben angegeben habe, bilden eine Kompanie. Der Hauptmann einer solchen Kompanie ist allzeit ein Herr des innern Rats, die übrigen Offiziere werden aus der ganzen Bürgerschaft, ohne Rücksicht auf das Viertel, wo sie wohnen, gewählt. Bei bürgerlichen Aufzügen - denn die gewöhnlichen Wachenunter den Stadttoren und Pforten werden seit 1739 von eigens dazu angeworbenen und montierten Stadtsoldaten, zu großer Bequemlichkeit der Bürgerschaft, versehen - sind die Studierten dienstfrei, doch müssen sie jährlich ein gewisses Wachtgeld zur Unterhaltung der Stadtsoldaten bezahlen. Von dieser Abgabe ist niemand befreit, als der Reichsvogt, die Bürgermeister, die Ratskonsulenten, die Scabini, vier Herren des innern Rats als Hauptleute, der untere Wachtamtsverweser, vier Herren des äußern Rats, als Torschließer, die Bei- und Pfortenschließer, alle Wachamtsbediensteten, die Geistlichkeit, das Schulkollegium und die deutschen Schulhalter. Die Anlage zum Wachgeld ist folgende: das jährliche Wachgeld eines Bürgers beträgt 2 Gulden 30 Kreutzer rhein. Die Witwe zahlt die Hälfte; es sei denn, dass sie gar arm ist, so geschieht ein Nachlass nach Erfordernis der Umstände. Ein Bürger, der studiert hat, zahlt 1 Gulden 15 Kreutzer. Die Witwe die Hälfte. Ein Bürgerkorporal, ein Feldscheerer der Bürgerkompanie und ein Feuerspritzenmeister zahlt 1 Gulden 40 Kreutzer, Feldwebel 50 Kr., Bürgeroffizier und Konstabler 37 1/2 Kr.. Auch die Konstabler, deren unter 2 Korporalen 28 sind, werden ohne Rücksicht auf die Einteilung der Stadt in Viertel gewählt. Wahlfähigkeit dazu erhält man, wenn man 2 Jahre als Schütz dem Scheibenschießen im Schießhause beigewohnt hat oder auch nur verspricht, künftig demselbigen beizuwohnen. Die Konstabler tragen sich alle überein blaue Kleider und Westen mit weiß metallenen Knöpfen, schwarze Beinkleider, übergeschlagene Stiefel, die Hüte sind mit einer silbernen Borde eingefasst.

Wie sehr unsere neuesten und besten Statistiker und Erdbeschreiber der Wahrheit verfehlen, wenn sie vom Rat der Reichsstadt Schweinfurt, dem Reichsvogt und der Wahlfähigkeit zu beiden reden, will ich durch Zusammenstellung ihrer Angeben auf eine auffallende Weise zeigen. Es geht so weit: dass auch kein einziger von der Reduktion des Magistrats durch die allerhöchste kaiserliche Verordnung vom 1. Mai und 3. Juni 1776 wusste die jetzt (1802) im Journal von und für Franken, erster Band 6tes Stück S. 23 abgedruckt sind.

Gercken sagt im 2. Teil seiner Reisen S.366 : "Der Rat besteht hier eigentlich aus 24 Personen, worunter 2 Bürgermeister, 4 Ratsherren und 6 Gerichtsherren das Stadtgericht und den inneren Rat ausmachen. Der Bürgermeister regiert nur ein halbes Jahr. Nächst diesen sind noch 12 Ratsherren, die alle Gerichtstage mit zu Rate gehen. Dann sind noch 12 andere, die man den Zusatz nennt, so in sehr wichtigen Angelegenheiten mit berufen werden. Den Stadtvogt wählt die Stadt. Ob auch hier Patrizier sind, kann ich nicht gewiß sagen. Ich zweifle daran."

Norrmann hat beinahe die nämlichen Worte, nur zuletzt sagt er:"Patrizier sind hier wahrscheinlich nicht."

Büsching in der siebten Auflage: "Vor Alters ist hier ein kaiserliches Landgericht und der fränkische Oberhof gewesen. Der noch vorhandene kaiserliche Reichsvogt wird von dem Rat erwählt und hierauf von dem Reichshofrat im Namen des Kaisers mit der Reichsvogtei beliehen. Der Rat besteht aus 24 Personen."

Ich will in der endlichen Berichtigung unserer neuesten Erdbeschreiber und Statistiker da anfangen, wo gercken aufhört, dem Normann beinahe wörtlich gefolgt ist. Patrizier sind hier gar nicht; auch nicht hier gewesen. Jeder Bürger ist ratsfähig. Nur die Menge der Studierten, die versorgt sein wollen, ist Veranlassung: dass gleichsam ein gelehrtes Patriziat entsteht; denn sonst sind mehr Unstudierte in den Rat gewählt worden. Vor der von dem Reichshofrat 1776 verordneten Reduktion bestand der Rat aus 24 Mitgliedern, nämlich 6 Bürgermeistern, 6 Schöffen (Schöpfen), 12 Senatoren, welche letztere auch, weil sie im Beitritt mit den beiden vorhergehenden Kollegien die Zahl 24 ausmachten, 24ger genannt wurden. Das Direktorium führte wechselweise einer aus den Bürgermeistern und wurde zum Unterschied des Unterbürgermeisters, der die Ratsbeschlüsse zu vollziehen hat, und geringe Sachen, die unter 5 Gulden sind, in erster Instanz abtut, aber nur einer aus dem Kollegium der 24ger ist, der Oberamtsbürgermeister oder auch der ältere Bürgermeister genannt. Durch den Reichshofratsbeschluss von 1776 wurden folgende Veränderungen veranlasst. Es mussten 2 Bürgermeister und 2 Scabini absterben, so, dass jetzt jedes dieser beiden Kollegien nur aus 4 besteht. Von den Senatoren starben 4; so dass dieser jetzt nur aus 8 besteht. Der gesamte innere Rat hat also jetzt zwar noch 3 Kollegien, als das Kollegium der Bürgermeister, der Schöpfen (Schöffen) und der Senatoren, der sämtlichen Mitglieder des Rats sind aber nur 16. Mit der Ober- und Unterbürgermeisterwürde blieb es, wie es war. Sie wechselt vierteljährlich, als auf Luzia, Gregorius, Vitus und Kruzis. Ehemals war der Termin halbjährig von Pfingsten bis Luzia. Diese letztere Ordnung wurde 1424 angefangen und dauerte bis 1617, als die Wechselung wie jetzt quartaliter unternommen wurde. Der Ratsbeschluss hierüber ist vom 17. Dezember des angegebenen 1617ten Jahrs. Die Rechnungslegungen ausgenommen, sind die beiden Konsulenten bei allen Ratssitzungen gegenwärtig, doch haben sie nur Beratungsrecht. Ehedessen waren die Advokaten (Rechtsanwälte) der Stadt, oder, wie sie jetzt heißen, die Konsulenten nicht bei allen ordentlichen Sitzungen des Rats, die regelmäßig jede Woche dreimal stattfinden, als Montag, Mittwoch und Freitag anwesend, sondern wenn ein Fall vorkam, den die Väter der Stadt nicht nach Gutdünken und Billigkeit zu schlichten sich getrauten, so beschickten sie die Advokaten; denn sie hatten deren meistenteils 2, um ihr Gutachten. Dieses Beschicken muss sich in der Folge - ob aus zunehmender Gewissenhaftigkeit oder weil man sich mehr an die Spitzfindigkeiten des Römischen Rechts hing - dermaßen vermehrt haben: dass man die persönliche Gegenwart bei jeder Ratssitzung für unentbehrlich hielt. 

 

 

 

Das Stadtgericht und der innere Rat sind auch nicht gleich bedeutend, wie Gercken und nach ihm Norrmann schreiben. Jetzt bestehts aus den 4 Bürgermeistern, 4 Schöpfen (Schöffen) und den beiden ältesten Senatoren und beschäftigt sich nur mit Vormundschaftsachen, nebst der Brot., Fleich- und Lichter-Taxe. Jeder Beisitzer erhält für diese Sitzung eine außerordentliche Gabe von 14 Kreutzer. Es wurde sonst allezeit den ersten Mittwoch im Monat gehalten, seit 1790 ist es auf den ersten Montag jedes Monats verlegt worden. Der Wochenmarkt am Mittwoch erschwerte vielen Bürgern das Kommen ungemein, darum ist dieser Wechsel vorgenommen worden. Sonst wurden mehrere Sachen im Stadtgericht abgetan. Daher heißt es in einer sehr glaubwürdigen geschriebenen Chronik unserer Stadt, S. 174: (Anm.: die Sprache wurde hier nicht verändert, deshalb schwer verständlich): "das Stadtgericht wird jederzeit an dem ersten Mittwoch eines jeden Monats, sofern nicht Feiertag, die solches aufziehen, gehalten. Daran jederzeit der regierende Bürgermeister als Richter, und die anderen Elf des Zwölfer Rats (also alle Bürgermeister und Scabini) Beisitzer sind, und werden an diesem Stadtgerichte fürgenommen und abgehandelt, erstlich tutores und coratores angenommen, Vertragmachung einer Einkindschaft und Abteilung auch Condonationes und Vermächtnis ratifiziert und konfirmiert und dann zum dritten rechtliche Sachen, wie Kaufen und Verkaufen, Schuld, Einsatzung liegender Gütetr, ansehnliche Quittanzen (Quittungen), Schmach, Buße, Frevel, und sonst alle andere irrige Sachen, die sich zwischen Privatpersonen über 20 oder mehr Gulden belangend, begeben und zutragen mögen, und wird daran dieser Brauch gehalten: dass die bestellten Procuratores die Sachen ordentlich, deutlich und langsam vortragen, der Gerichtsschreiber solches  von Wort zu Wort protokolliert und aufschreibt, und, wenn also des beschehen, der gegenteil auch zu seiner genügsamen Verantwortung angemahnet, gleichfalls gehört und aufgeschrieben, die Parteien abtreten, wird erstlich gemeiner Stadt-Doktor und Advokat über solch beiderseits Vorbringen gehört; ob den Parteien jetzunder Bescheid zu geben oder aber die Sachen zu differieren, aufzuschieben und vorhin länger zu beratschlagen sei und wenn sein gut Bedenken eröffnet, werden alsdann die Assessores und Gerichtsherren von oben ein jeder insonderheit von dem Herrn Richter gefragt und, was der Sachen Notdurft erheischet, gehört, Ihre Vota und Stimmen vom Richter kolligiert und aufgeschrieben, darauf was unter ihnen das Mehrers (die Mehheit) vom Gerichtsschreiber mit Raten des Herrn Doctoris in einen schriftlichen Bescheid gefassr, E.E. Gericht vorgelesen, darüber sie wieder insonderheit gehört, v. solches hernach den Parteien eröffnet, vorgelesen und auf der Parteien Begehren ihnen schriftlich mitgeteilt wird." Jetzt sind sie in der Tat von den gewöhnlichen Ratssitzungen wenig mehr verschieden, außer in den wenigen angegebenen Fällen, die ausschließungsweise nach der Regel bei dem Stadtgericht abgehandelt werden. Es wohnen auch ohne Bedenken die übrigen Mitglieder des inneren Rats diesen Sitzungen bei; die Gebühr des Stadtgerichts wird aber nun den ernannten Ältern zu teil. Außer den gewöhnlichen Ratssitzungen und dem Stadtgericht kommen auch Audienzen vor, die aber nicht mehr so gewöhnlich sind, als ehemals, wo derselbigen in einem Jahr wohl 20 - 25 gehalten werden mussten, da ihrer jetzt jährlich oft nicht mehr als 4 mehr gehalten werden mögen.

bitte vergrößern!
bitte vergrößern!