Der Salzhandel und seine Wege im alten Schweinfurt

von D. Anton Oeller

 

Danke an Julia Stürmer für diesen Artikel

 

 

Schon im 13. Jhdt. betrieb die Reichsstadt Schweinfurt den Salzhandel als Monopol in der Weise, dass sie größere Mengen einkaufte und aufgrund der ihr zustehenden Landeshohkeit das ausschließliche Recht beanspruchte, innerhalb ihres Gebietes das Salz im Kleinen wieder zu verkaufen. Zu verschiedenen Zeiten hat sie zwar diesen Alleinhandel aufgegeben, ihn aber immer wieder neu eingeführt. So berichtet die Schweinfurter Chronik von Mühlich und Hahn vom Jahre 1405: "In dieselbe Zeit fällt auch die Verordnung des Rathes, dass der Salzhandel der gemeinen Stadt allein zustehen solleund niemand außer derselben bei scharfer Strafe damit handeln dürfe" und vom Jahre 1526: "der Rath nahm den Alleinhandel mit Salz wieder zu sich und keinem Bürger war es erlaubt Salz zu verkaufen." Nach der Schweinfurter Chronik von Raßdörfer soll gleiches 1654 geschehen sein. Als Grund des Monopols gibt Paul Rosa in seiner Chronik von Schweinfurt an, es sei bei dem freien Handel der arme Mann von den Krämern und Pfragnern maßlos übersetzt worden. Mir scheint aber sehr fraglich, ob dieser Grund wirklich der wahre ist.

Die Stadt hatte ein eigenes Salzamt mit zwei Amtsträgern aus dem Ratsherrenstand, den sogenannten Salzherren und einen Salzmesser (später Salzwäger genannt), der den Verkauf besorgte. Der Einkauf geschah von Fuhrleuten, die das Salz teils von den Alpenländern auf der "fränkischen Reichsstraße", die über Eichstätt den Anschluß an die fränkischen Reichsstädte gewann, teils vom Norden aus den sächsischen Salzgebieten, namentlich aus halle, aber auch aus Salzungen, Allendorf in Hessen und Frankenhausen über die Meininger Straße herantransportierten.1703 kam infolge einer von Salzburg und Bayern verhängten Salzsperre das sächsische Salz in dauernden Gebrauch. Der Verkauf erfolgte in einem Gewölbe des Rathauses.

Der Handel war nicht unbedeutend: Aus einer Übersicht der von Walpurgis 1464 bis Elisabeth des gleichen Jahres in Tambach vergleiteten Waren ergibt sich, dass innerhalb der genannten Zeitspanne 278 Karren Salz von Erfurt nach Schmalkalden und von dort ins Fränkische geführt worden sind. Nach den Erfurter Geleitsregistern wurden 1536/37 1 Wagen und 9 Karren, 1537/38 1 Wagen und 9 Karren, 1538/39 1 Wagen 18 Karren, 1545/46 6 Karren, 1546/47 17 Karren, 1549 2 Karren, 1550/51 2 Wagen 6 Karren, 1551/52 2 Karren, 1552/53 23 Karren und 1553/54 2 Karren Salz auf der Meininger Straße nach Süden verfrachtet (unter Karren verstand man zweiräderige Fahrzeuge, unter Wagen die großen mit Planen gedeckten Frachtwägen).

Über die Mengen der aus dem Alpenland über Nürnberg nach Schweinfurt geführten Salzmengen fehlen mir die Unterlagen; es dürfte aber dieser Handel nicht viel kleiner gewesen sein als der thüringische. Bis ins 19. Jahrhundert hinein wurde das Salz in Schweinfurt gemessen und nicht gewogen.  das Maß  wog 10 - 10 1/2 Pfund. Anfangs kosteten 4 bis 6 Maß 1 Reichsthaler, zu Anfang des 19. Jahrhunderts 3 bis 3 1/2 Maß die gleiche Summe.

Über die Verhältnisse zur Zeit des Übergangs der Reichsstadt Schweinfurt an die Krone Bayerns schreibt der churpfalzbayerische Hofkommissär Molitor in seinem amtlichen Bericht an das churpfalzbayerische Generalkommissariat in Würzburg von 1803 in Bezug auf das Schweinfurter Salzmonopol:

"Das Salzamt kauft von den Fuhrleuten oder in der Nachbarschaft diesen Artikel in größeren Quantitäten ein, um ihn im Kleinen, besonders außer den Markttagen wieder zu debitieren (zu verkaufen). Jedoch hat der einzelne Bürger im Collisionsfall beim Einkauf von Fuhrleuten den Vorkauf vor dem Salzamt, und zwar in der Ausdehnung, dass, wenn das Salzamt von einem Fuhrmann eingekauft hatte, jedem Bürger gestattet war, sich seinen Bedarf um den ausgehandelten Preis wegmessen zu lassen, solange das Salz noch nicht in einen Salzladen geschafft war. Den Armen geht durch diese Operation der Vorteil zu, dass das Verkaufsgemäß für 1 bis 3 Dreyer (der Dreyer zu 2 Pfennigen) immer gleich bleibt, wenn auch das Salz noch so teuer ist. Dagegen empfinden dieselben auch Nachteile, wenn das Salz im geringen Wert staht. Die Salzfuhrleute dürfen gegen Zahlung eines besonderen Salzstättegeldes von drei Kreuzern vom Pferd an den Wochenmärkten Salz feilhalten und wer eine Maß zu kaufen imstande ist, kann sich mit Salz versehen. Der Reingewinn war bisher nicht von besonderer Ergiebigkeit".

Der Umsatz wechselte von 1796 bis 1801 zwischen 672 Gulden und 1333 Gulden fränkisch. Der Salzbedarf der Stadt und ihrer vier Dörfer 1803 auf 1800 Zentner angegeben, wobei 332 Zentner auf den Gewerbebedarf entfielen.

Aus einem dem Molitorschen Bericht beiliegenden Rechnungsauszug für die Jahre 1796 mit 1801 lässt sich ersehen, dass damals aus dem Salzamt nicht mehr als jährlich 100 - 160 Gulden in die Einnehmerkasse geflossen sind, wobei noch überdies das im Salzlager steckende Kapital nicht in Anschlag gebracht ist. 1781 mit 1800 lieferte das Salzamt an die Obereinnahme insgesamt 937 Gulden 20 Kreuzer fränkisch ab. Die Administrationskosten betrugen 8 Gulden Zins für das Gewölbe, 12 Gulden Salär für die Amtsträger und 28 Gulden Besoldung des Salzmessers.

Beim Übergang der Reichsstadt an die Krone Bayern wurde der Stadt die ausschließliche Berechtigung zum Kleinhandel mit Salz (mit der späteren Beschränkung der Abgabe von 1- 25 Pfund) belassen und verblieb ihr bis zum Jahre 1868, in welchem Zeitpunkt infolge des Gesetzes vom 16. Novemeber 1867, die Erhebung einer Abgabe von Salz betreffend, die Berechtigung  ohne Entschädigung erlosch. Die Reineinnahmen aus dem Kleinverkauf von Salz betrugen durchschnittlich für die Jahre 1804/17: 217 Gulden, für 1817/28: 384 Gulden, für 1828/38: 194 Gulden, für 1838/48: 107 Gulden, für 1848/58: 182 Gulden und 1858/67: 250 Gulden. In den Jahren 1846/47 mit 1866/67 wurden im städtischen Salzladen 10.428 Zentner verkauft und hierfür 5593 Gulden 12 Kreuzer erlöst. Der Jahresverbrauch betrug 1847/48 bis 1865/66 durchschnittlich 500 Zentner.

Als 1822 der letzte Salzmesser starb, verpachtete der Magistrat den Kleinhandel mit Salz für zwei Jahre um 500 Gulden an die Schweinfurter Spezereihändler, was aber von der Regierung beanstandet wurde. Es wurde deshalb 1825 ein mit jährlich 72 Gulden besoldeter Salzwäger (das Salz wurde nun gewogen) aufgestellt, der zugleich Waagmeister bei der Stadtwaage war. 1865 machte die kgl. Saline in Bad Kissingen in der Schweinfurter Schranne ein Salzmagazin auf, das in private Hände überging und zuletzt von dem Schrannenmeister Kupfer verwaltet wurde; die Schranne bekam davon im Volksmund den Namen "Salzstadel". Nach dem Erlöschen des Schweinfurter Monopols im Jahre 1867 wurde vom 1. Januar 1868 ab dem Salzwieger gestattet, den Salzhandel im Großen und im Kleinen gegen eine Gewölbegebühr von 5 Gulden auf eigener Rechnung fortzuführen. Die Konkurrenz des freien Handels beseitigte aber schließlich auch diese letzte städtische Einrichtung.

 

Literatur:

1. Heinrich Christian Beck, Chronik der Stadt Schweinfurt, Schweinfurt 1836, Bd. 1, Abt. 1, Sp. 45 und Bd. 2 Abt. 2, Sp. 9

2.Bericht des Magistrats der kgl. bayerischen Stadt Schweinfurt über die Ergebnisse der gesamten Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten in den Rechnungsjahren 1869 mit 1874 bzw. mit 1876, II. Bd. 1878, S. 389 mit 391

3. Hubert Gutermann, Handelsmonopole der Reichsstadt Schweinfurt (Schweinfurter Tagblatt 1929 )

4. Luise Gerbing, Erfurter Handel und Handelsstraßen (Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde von Erfurt, 21. Heft. Erfurt 1900, S. 97 ff.

5. Luise Gerbing, Die Straßenzüge von Südwestthüringen (Mitteilungen der geographischen Gesellschaft Thüringen, Bd. XVII.)

6. Luise Gerbing, Beiträge zum Thüringer Geleitswesen im 16. und 17. Jahrhundert (Mitteilung der Geographischen Gesellschaft Jena, Jena 1894)

 

Handschriftliche Quellen:

1. Molitors Bericht 1803

2. Auszüge aus den Erfurter Geleitsregistern (Landeshauptarchiv Weimar - Ce 741, 748, 750, 752a, 754b, 756, 765a, 771, 773) von Staatsarchivrat Dr. Walter Schmidt-Ewald, Gotha