Steuern und Abgaben in der Reichsstadt Schweinfurt

zusammengestellt von Dietger Braun für den Schweinfurtfuehrer....

Steuern im 16.-18. Jahrhundert 

 

(zusammengelesen von Dietger Braun)

 

 

Wenn wir Steuerzahler zu Beginn des 3. Jahrtausends über den Erfindungsreichtum immer neuerer öffentlicher Einnahmequellen stöhnen, lohnt sich vielleicht ein tröstender Rückblick auf frühere Jahrhunderte. Dabei wird uns viel Bekanntes begegnen, wenn auch unter anderem Namen.

 

Städtische Steuern und Einnahmen

 

In den Einnehmerrechnungen der Stadt Schweinfurt aus den Jahren 1554-1802 finden wir folgende Einnahmetitel (mehr dazu siehe auch im Register „Schweinfurter Geschichte, dort „Die Reichsstadt Schweinfurt während des letzten Jahrzehnts ihrer Reichsunmittelbarkeit mit vergleichenden Blicken auf die Zeit um 1862“, Kapitel 22 ff., bzw. gleichnamige Bücher von Leonhard Enderlein):

 

I. Personal- und Realsteuern

 

1) Bethe

2) Steuer

3) Baugeld aus den Vogteidörfern

4) Fünfjährige Bausteuer

5) Quartieramt

6) Kommißamt

7) Zinsamt (Stadt)

8) Landzins

9) Oberndorfer Zins

10) Grundzinsamt von der Haardt

11) Einnahmen aus Madenhausen

12) Untertanen zu Westheim

 

II. Verkehrs- und Verbrauchssteuern, Akzisen, Zölle

 

1) Umgeld

2) Datzamt

3) Akzise

4) Landakzise

5) Fleichakzise

6) Schafakzise

7) Weinakzise

8) Reichsvogteizoll und Vogteigefälle

9) Salzzoll

10) Nachsteuer, Nachbethe oder Auskaufgeld

 

III. Schutz- und sonstige Gebühren

 

1) Schutzamt

2) Wachamt

3) Bußamt

4) Bürgergeld

5) Dispens- und Consensgelder

6) Handwerksgefällamt

 

IV. Wirtschaftstätigkeit

 

1) Getreideamt

2) Mehlamt

3) Forstamt

4) Salzamt

5) Bretteramt

6) Apothekeramt

7) Weinamt

8) Pulverhandel

9) Ziegelamt

10) Bau- und Ziegelamt

11) Hauger Zehntbestandamt

12) Imitierter Hatzfeldischer Zehnt zu Zeil

13) Verordnete über die Haardt

 

V Schulden und Kreditwirtschaft

 

1) Aufgenommene Kapitalien

2) Rückbezahlte Hauptsummen und Zinseinnahmen

3) Überwiesene und übernommene Kapitalien

4) Übernommene Kapitalien ohne Zins

5) Übernommene Abzinsen

6) Wöchentliche Kontribution

7) Anlehen zur Schwedischen Satisfaktionen oder Friedensgelder

 

VI Gemeindeeinnahmen und Sonstiges

 

1) Gemeinnahmen

2) Rest (Vorjahressaldo)

3) Amtsreste

4) Restantenamt

5) Extraordinäre Einnahmen

6) Milde Steuer

7) Einnahmen aus verkauften Gütern

8) Einnahmen aus dem Bierbrauen

9) Mühl- und Bauamtsgefälle

10) Schoßamt

11) Einmalige Titel mit kleineren Einnahmen

 

Weitere Steuern: die Türkensteuer.

 

Nicht aufgeführt im vorigen Kapitel sind Steuern, die von den Schweinfurter Bürgern für das Reich erhoben wurden. Hier soll beispielhaft auf die Reichstürkenhilfe, kurz Türkensteuer genannt, eingegangen werden. Hoffen wir, dass diese oder eine ähnliche Steuer nie wieder erhoben werden muss.

 

Als im Jahre 1453 die Stadt Konstantinopel in türkische Hände fiel und eine weitere Ausdehnung des osmanischen Reiches zu befürchten war, forderte Kaiser Friedrich III. auf den mehreren Reichstagen Truppen und Gelder für einen Krieg gegen die Türken. Eine Zustimmung erfolgte nur zögerlich, Leistungen wurden von den auf dem Reichstag vertretenden Ständen zunächst kaum erbracht. Da man kontinuierliche Steuern für das Reich bis 1806 nicht kannte, wurde 1521 auf dem Reichstag zu Worms eine Matrikel derjenigen reichsangehörigen Territorien angelegt, aus denen sog. Matrikularbeiträge für die Finanzierung erhoben werden konnten.

 

Diese Vorgehensweise hatte gegenüber dem bisherigen sog. „Gemeinen Pfennig“, der von 1422 – 1551 elfmal als Beitrag für die Reichsfinanzierung erhoben wurde, den Vorteil, dass nicht das Reich, sondern die sog. Kreise des Reichs und somit die in ihnen vertretenden Stände und Städte für die Eintreibung bei ihren Bewohnern zuständig waren. Es gab den Österreichischen Kreis, den Burgundischen, den Kreis der vier Churfürsten am Rhein, den Ober-Sächsischen Kreis, den Fränkischen, den Bayerischen, den Schwäbischen, den Rheinischen, den Westphälischen und den Nieder-Sächsischen Kreis. Zum Fränkischen Kreis gehörten „der Bischof von Bamberg, Würzburg, Eystett, die Markgrafen von Brandenburg, auch die Prälaten, Grafen, Herren, Frey- und Reichsstädte.“

 

Zudem konnte man, ähnlich wie heute (2012) die gemeindlichen Hebesätze für z.B. die Grundsteuer, dem jeweiligen Bedarf durch einen Multiplikator auf den einmal festgesetzten Grundbetrag anpassen.

 

Grundbetrag war der monatliche Aufwand für ein Heer mit 4.000 Reitern und 20.000 Fußsoldaten, der sog. „Römermonat“, den der deutsche Herrscher bei einer Kaiserkrönung in Rom oder einem Kriegszug südlich der Alpen aufbieten mußte. In der Wormser Matrikel wurden die Kosten eines Reiters auf 10 Gulden, ab 1541 auf 12 Gulden, die eines Fußsoldaten auf 4 Gulden bestimmt, damit errechnete sich der Wert des Römermonats auf 120.000 bzw. später 128.000 Gulden. Aufgrund unrichtiger Territorialannahmen, man besteuerte Herrschaftsgebiete die es überhaupt nicht gab (!) oder andere, wie z.B. im Falle Böhmens, das nicht mehr zum Reich gehörte, reduzierte sich der Römermonat um 1.550 auf 80.000 Gulden, bzw. wegen säumiger Zahler gegen Ende des 16. Jahrhunderts auf 60.000 Gulden.

 

Im Gegensatz zum Gemeinen Pfennig mußte die Türkensteuer nicht von den Landesherren, dem Adel oder der Geistlichkeit geleistet werden, sie mußte in voller Höhe von deren Untertanen, Bauern und Bürgern, gezahlt werden.

 

Im folgenden wird nur über die zu leistenden Geldbeträge berichtet, da das wann und wie viel der Gestellung von Soldaten, Pferden und Materialien für mich nicht immer ganz klar gegen die für den Dreißigjährigen Krieg aufzubringenden Leistungen abgrenzbar ist.

 

Nach dem „Anschlag für die Romzugshülfe in Truppen zu Roß und zu Fuß und für Unterhaltung des Regiments und des Kammergerichts in Geld. - 1521, Mai 15 und 17.“ mußte Schweinfurt den Betrag für „5 Roß und 36 Fuß, sowie 120 Gulden“ aufbringen.

 

Als die Türken 1526 bei Mohacs das ungarische Heer vernichtend schlug und 1541 Buda einnahm, wurde die Situation für das deutsche Reich immer kritischer. 1532 mußte die freie Reichsstadt Schweinfurt die Kosten für „10 zu Roß und >2 zu Fuß“ leisten.

Türkensteuerhilfe: Beiträge für einen Römermonat im Jahre 1532 - durch Anklicken vergrößerbar!
Türkensteuerhilfe: Beiträge für einen Römermonat im Jahre 1532 - durch Anklicken vergrößerbar!

 

Erstmals wird die Türkensteuer in der Schweinfurter Stadtchronik 1539 erwähnt: „Wegen des Türken-Krieges wurde eine neue Schatzung, die Türken-Steuer genannt, erhoben. Von einer Kuh wurde 2 Batzen, von einem Schaf 1 Batzen, von einem Kinde über 12 Jahren 12 Kreuzer erhoben“. Es handelt sich also sowohl um eine Personen-, als auch um eine Vermögenssteuer.

 

1542 war wohl erneut eine Türkensteuerzahlung fällig, der Chronist schreibt: „Bey der Einnahme der Türken-Steuer durch 4 Magistratspersonen befanden sich hier: 826 Bürger, 6 Geistliche, 16 Juden.“ Die „Reichsstädte Rothenburg, Windsheim und Schweinfurt mussten ihr Contingent nach Nürnberg schicken, wo sich mehrere Truppen versammelt hatten, von da marschierten sie nach Wien.“

 

Es gelang Ludwig Scheffer, Ratsherr in Sechserstand, 1545 auf dem Reichstag zu Worms im Auftrag der Stadt den „Reichs-Anschlag, oder Römerzug, für die Stadt, der vorher 5 Reuter und 36 Mann zu Fuß betrug, auf 4 Reuter und 30 Mann zu Fuß“ zu reduzieren.

 

1551 erfolgte auf dem Reichstag zu Worms eine erneute „Verminderung des Reichs-Anschlags, die Stadt mußte 4 Mann zu Roß und 30 Mann zu Fuß fortstellen; an Geld betrug es 168 Gulden.“

 

Nach dem großen Stadtverderben im Jahre 1553 wurden Schweinfurt am 25.09.1554 auf dem Reichtag zu Augsburg „auf 10 Jahre von allen Reichs- und Kreis-Lasten befreyet.“

 

Auf dem Reichstag zu Augsburg wurde 1566 „die Kammer-Matrikel auf 2/3 erhöhet“. Daraufhin beschloss der Schweinfurter Rat „eine gemeine Türken-Steuer wurde zu geben verordnet, jeder Bürger mußte von 100 Gulden 1 Ortsthaler beysteuern. Auch Gochsheim und Sennfeld ward von hiesiger Stadt damit belegt.“ Aufgrund einer Klage der beiden Dörfer beim Kurfürsten Friederich ermahnte dieser den Rat der Stadt am 07.09.12566 „zur Billigkeit“.

 

Es muss über diese Erhöhung wohl ein großes Aufbegehren gewesen sein, denn „welche in desh. Reichs-Anschlägen übersezt und beschwert seyn glaubten, und deßwegen geringer zu werden vermeynten, ihre Beschwerden, nebst den Ursachen, warum dies geschehen soltte, ... dem ausschreibenden Kreis-Fürsten schriftlich zu übergeben hätten; worauf dann nach genommener Übersicht, die Verminderung geschehen würde. Der hiesige Rath schickte daraufhin 50 Beschwerden an die ausschreibenden Kreisfürsten nach Bamberg, worin der Stadt Unvermögen, Elend, Armuth und Schuldenlast vorgestellet und um Verminderung gebeten wurde.“

 

Auf dem Reichstag zu Regensburg, 1576, wurde „die Kammermatrikel wieder um 2/3 erhöhet.“

 

1594: „Im May war ein Reichstag zu Regensburg. Der Kaiser begehrte eine allgemeine Steuer zum Türkenkriege, und es wurden ihm 80 Römer-Monate, in etlichen Jahren zu bezahlen, versprochen.“

 

Die Bezahlung erfolgte wohl doch schon früher und auch länger als gedacht: „Am 27.01.1595 nahm der Rath von der Bürgerschaft Türkensteuer ein. Von jedem Hundert mußten 5 Batzen und vom Handel doppelt so viele gegeben werden. Das dauerte 6 Jahre.“

 

Bereits im Dezember 1597 verlangte der Kaiser auf dem Reichstag zu Regensburg von den Ständen erneut „wieder gegen die Türken Hülfe; aber erst im Februar des folgenden Jahres wurden ihm 30 Monate einfacher Römerzug bewilligt. Ein Monat macht 76.876 Gulden, die 30 Monate also 2.306.280 Gulden. Der Fränkische Kreis gab 255 Pferde, das macht an Geld 3.060 Gulden, und zu Fuß 1.323, thut 5,292 Gulden zusammen 8.352 Gulden.“

 

Am 15.02.1604 wurde wieder eine Türkensteuer „auf 5 Jahre gemacht, da man von 100 Gulden ebenfalls 5 Batzen bezahlen mußte. ... Der anderen Fränkischen Reichsstädte einfacher Reichs-Anschlag des Römerzugs war damals so: Nürnberg gab 40 zu Pferd und 250 zu Fuß, oder 1.480 Gulden an Geld; Rothenburg 10 zu Pferd und 65 zu Fuß, oder 380 Gulden an Geld, Windsheim 4 zu Pferd und 30 zu Fuß, oder 168 Gulden an Geld; Weißenburg im Nordgau 3 zu Pferd und 16 zu Fuß, oder 100 Gulden an Geld.“

 

Hier endet in der Stadtchronik erst einmal die Erwähnung der Türkensteuer. Im folgenden wird über städtische Steuern aufgrund der Notzeiten des Dreißigjährigen Krieges berichtet:

 

1635 war die Stadt durch die Lasten des Dreißigjährigen Krieges so ausgeblutet, dass sie für ein Quartal nur noch 120 einfache Römerzüge, die sich auf 2.960 Gulden beliefen, bezahlen konnte.

 

1638 verlangte der Kaiser, dass „die fränkischen Kreisstände 150 Monate Römerzug, auf 2 Termine, nämlich aus Mariä Verkündigung und auf den Tag Johannes des Täufers, erlegen sollten; hingegen versprach er, sie mit allen Winterquartieren zu verschonen.“ Die Stände lehnten dies ab, bewilligten jedoch 60 Monate einfachen Römerzug. Da Schweinfurt eine ständige Garnison gehabt hatte, hoffte man, von dieser Abgabe befreit zu werden. Ein einfacher Römerzug hätte für sie 148 Gulden, für 120 Monate also 17.760 Gulden betragen. Der Kaiser bestand jedoch auf seiner Forderung und legte entgegen seinem Versprechen Winterquartiere in die Städte. Um Geld herbeizuschaffen wurde vom Rat eine wöchentliche Vermögenssteuer in Höhe von 8 Talern für Wohlhabende und 13 ½ Batzen für geringere Bürger erhoben. Diese Steuer sollten auch die sich in der Stadt aufhaltenden Adeligen zahlen, die sich jedoch weigerten.

 

1642 „verwilligte des Heiligen Römischen Reichs Stadt Schweinfurt doppelte Reichssteuer als 240 Monate im Jahre 1640 und 41 betragen an Geld 35.520 Gulden.“

 

Im April 1644 sollten wieder 100 Römermonate für das laufende Jahr entrichtet werden, was aber vom in Bamberg abgehaltenen Kreistag nicht bewilligt wurde.

 

Am 10.01.1645 wurden Johann Hermann und Dr. Höfel zum Kreistag nach Nürnberg entsandt um die vom Kaiser begehrten 120 Römermonate herunterzuhandeln, die von einigen Kreistagsmitgliedern jedoch bereits bewilligt waren. Am 27.05.1645 wurde die Stadt auf dem Kreistag zu Bamberg „für dießmal, weil sie eine große Last auf dem Hals hatte, mit Anweisungen verschont.“

 

Im Januar 1645 wurden auf den Bamberger Kreistag 120 Römermonate gefordert, man bewilligte nur 60, die 8.880 Gulden ausmachten.

 

Die Darstellung endet in der Schweinfurter Stadtchronik von Hahn an dieser Stelle. Vielleicht hat ein heimatverbundener Leser die Möglichkeit der Fortführung bis zur Abschaffung der Reichstürkensteuer, vermutlich um 1680, denn 1683 wurden die Türken am Kahlenberg bei Wien vernichtend geschlagen und es gab eigentlich keinen Grund mehr für eine Steuererhebung.

 

Eine Umrechung der genannten Beträge in heutige Währung wäre zwar möglich, jedoch kaum sinnvoll, da hierzu ein Preisvergleich mit den Nahrungsmittelkosten angestellt werden müsste. Diese waren jedoch starken erntebedingten Schwankungen unterworfen und, vor allem mit dem Fortschreiten des Dreißigjährigen Krieges (1618 – 1648) in einem heute kaum vorstellbaren Maße inflationär.

Roggenpreise 1475 – 1935
Roggenpreise 1475 – 1935

Auch war letzteres die hohe Zeit der „Kipper und Wipper“, eine weite Teile Mitteleuropas umfassende Münzentwertung durch Vermengung des damals edlen Münzmetalls mit minderwertigen Metallen – aber das ist wieder eine Geschichte für sich ...

 

Die Darstellung endet in der Schweinfurter Stadtchronik von Hahn an dieser Stelle, weiter geht es für die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg in der Chronik von Beck.

 

„Am 18.07.1663 wurde Johann Hartlaub nach Regensburg gesandt, mit 3 Wagen, jeden mit 3 Pferden bespannt und 54 Centnern Büchsenpulver, um dasselbe auf Abschlag an den 20 Römermonaten Türkensteuer zu liefern. Den Rest der Steuer berichtete er mit 735 Gulden, die er zu Regensburg aufnahm.“

 

Vielleicht hat ein heimatverbundener Leser die Möglichkeit der Fortführung bis zur Abschaffung der Reichstürkensteuer, vermutlich erst um 1680, denn 1683 wurden die Türken am Kahlenberg bei Wien vernichtend geschlagen und es gab eigentlich keinen Grund mehr für eine Steuererhebung

 

Literaturverzeichnis

 

Claus Dittmar, Die Einnehmerrechnungen der freien Reichsstadt Schweinfurt (1554-1802), Veröffentlichung des Historischen Vereins und des Stadtarchivs Schweinfurt, Heft 4, 1961

 

Hahn, Chronik der Stadt Schweinfurt aus verschiedenen Handschriften, 3 Bände, 1817 - 1819

 

Dr. Friedrich Leonhard Enderlein, Die Reichsstadt Schweinfurt während des letzten Jahrzehnts ihrer Reichsunmittelbarkeit mit vergleichenden Blicken auf die Gegenwart, 2 Bände, 1862 und 1863

 

Thomas Heiler (Hrsg.), Das Türkensteuerregister der Fürstabtei Fulda von 1605, 2004

 

Unbekannter Autor, Hernach volgend die Zehen Krayß / wie vnd auff welliche art die inn das gantz Reych außgethaylt / vnd im 1532. jar Roem. Kay. Maye. hilff wider den Türcken zu geschickt haben. Auch welliche Staend in yeden Krayß geherend nach altem herkommen, 1532

 

Unbekannter Autor, Anschlag für die Romzugshülfe in Truppen zu Roß und zu Fuß und für Unterhaltung des Regiments und des Kammergerichts in Geld. - 1521, Mai 15 und 17.

 

Dr. Karl Zeumer, Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Reichsverfassung im Mittelalter und Neuzeit, 1907

 

Wilhelm Abel, Agrarkrisen und Agrarkonjunktur: Roggenpreise in Deutschland für die Stadt Würzburg und dem Mittel über dreizehn deutsche Städte von 1471 bis 1940 (zehnjährige Durchschnitte, Gramm Silber je 100 Kilogramm Roggen), 1966

 

Dr. Gottfried Lammert, Geschichte der Seuchen-, Hungers-, und Kriegsnoth zur Zeit des Dreissigjährigen Krieges, 1890

 

Unbekannter Autor, Sogenannte Erklärung des Landfriedens, erlassen vom Reichs-Regiment (Auszug) – 1522, Febr. 10.

 

Leonhard Enderlein, Die Reichsstadt Schweinfurt während des letzten Jahrzehnts ihrer Reichsunmittelbarkeit, 2 Bände, 1862 und 1863