Ein Streit wegen des Woll- und Tuchhandels zwischen Schweinfurt und Würzburg


Statthaffte Vertheidigung der letzthin dem Publico mitgetheilten Hochstifftischen Würtzburgischen SPECIEI FACTI, und Acten-mäßigen Deduction Sambe ausführlichstem In denen gemeinen Natur- und Völcker-Rechten / Reichs- Grund- Gesaetzen, Kayserlichen Privilegien, allgemeinen Reichs- und Lands-Observanz & c. allerbest-fundirten Gegen-Bericht über den An Seiten der Stadt Schweinfurt Zum offenen Druck beförderten so betitulten Bericht und Erläuterung / Einige Von Seiner Hochfürstl. Gnaden zu Würzburg Wegen dem Wollen-Tuch-Handel Und sonsten gemachte Landes-Vätterliche Verordnungen betreffend. 1728

Das Verhältnis zwischen der Stadt Schweinfurt als freie Reichsstadt und der bischöflichen Stadt Würzburg war vor der Einverleibung derselben in das Land Bayern nie gut und es brachen immer wieder heftige Auseinandersetzungen aus. Im Jahre 1728 kam es zu einer juristischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Städten wegen des Woll- und Tuchhandels, welche das Würzburgische Hochstift veranlasste, eine Rechtfertigungsschrift erstellen und veröffentlichen zu lassen, in der die Stadt Schweinfurt des Rechtsbruches bezichtigt und übel beschimpft wurde. So hieß es unter anderem (in moderne Sprache übersetzt, S.2, § 3):

Um aber der Öffentlichkeit die bösen Absichten der Schweinfurt zu offenbaren, hat man über den gegnerischen (Schweinfurter) so bezeichneten gründlichen Bericht und Erläuterung einen allerbest fundierten Gegenbericht zum Vorschein zu bringen veranlasst gesehen, wobei, bevor man zur Hauptsache kommt, man seitens des Hochstifts nicht unerwähnt lassen darf, mit welch unverschämter Anmaßung und Dreistigkeit der Schweinfurter Rechtsbeistand dem Hochstift unter Drohen mit finanziellen Sanktionen sich anmaßt, Gesetze zu schaffen………….

und

Wahrhaftig dergleichen täglich zunehmende freche Unternehmungen sind ein klares Zeichen, dass die Stadt Schweinfurt, dem Recht nicht vertrauend, mit solchen zur Sache nicht beitragenden Dingen und unerfindlichen übertriebenen Darstellungen den allerhöchsten Richter zu falschen Gedanken bewegen will, um mit ungerechten Zumutungen Profit zu schlagen……

 

Das Lesen der nachfolgenden Schrift aus dem Jahre 1728 ist für ungeübte Leser nicht leicht, jedoch für Geschichtsinteressierte von großem Interesse!